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Ein Immobilienkauf ohne Bankfinanzierung ist kaum möglich und ehrlich gesagt auch nicht ratsam. Schließlich profitieren Sie bei Ihrer Unternehmung „Immobilienninvestment“ von den niedrigen Zinsen, übrigens auch, wenn Sie bereits vor Jahren einen Vertrag abgeschlossen haben. Zurzeit besteht nämlich eine weitere Möglichkeit auf einen extra Bonus.

Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Nachricht umher, dass die Bundesregierung die Möglichkeit des Widerrufsrechts des Immobilienkreditvertrages kippt. Was sich zunächst erschreckend anhört, hat bei genauerer Betrachtung auch seine positiven Seiten. Für betroffene Kreditnehmer ist die erfreuliche Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, dass sie ihren Vertrag voraussichtlich noch bis 20. Juni 2016 widerrufen können. Selbst nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger Abwicklung ist der Widerruf noch möglich. Fast immer bringt er den Betroffenen einige Tausend Euro. Oft sind 30.000 Euro oder mehr drin. Das liegt daran, dass die Kapitalmarktzinsen zurzeit viel niedriger als in den vergangenen Jahren sind. „Wer jetzt noch 100.000 Euro Restschuld und eigentlich noch fünf Jahre Zinsbindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf Jahren genau 9.235,46 Euro weniger Restschuld, wenn er den Vertrag jetzt widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt“, schreibt etwa die Stiftung Warentest.

Möglich ist das Ganze, weil ein erheblicher Teil der Kreditverträge rechtlich angreifbar ist. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg halten neun von zehn Widerrufsbelehrungen von Immobilienkreditverträgen den gesetzlichen Anforderung nicht stand. Es sind vor allem die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossenen Verträge, die diesen Formfehler enthalten. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Darlehensvertrag davon betroffen ist, ziehen Sie am besten einen Fachanwalt zu Rate. Denn höchstwahrscheinlich werden Sie Ihr Recht nur mit der Unterstützung eines Anwalts bei der Bank durchsetzen können. Diese Möglichkeit des fristlosen Widerrufsrechts verschafft Ihnen eine gute Verhandlungsposition für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Rückabwicklung des Vertrages. Der Zinsvorteil kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Doch will ich Ihnen einen Kritikpunkt dieses Verfahrens nicht vorenthalten: Man kann die Meinung vertreten, dass man aufgrund berufsethischer Aspekte zu einem geschlossen Vertrag stehen sollte. Anderseits darf man sicher auch hinterfragen, warum gerade in Deutschland die mit Abstand höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt werden. Am Ende werden Sie ein solches Vorgehen daher allein beziehungsweise mit Ihrem Anwalt, vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen, derzeitigen und künftigen Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank abwägen müssen. Aber die Beschäftigung mit diesem Thema lohnt sich gerade jetzt, wo die Regierung den Widerrufs-Joker kippen möchte.

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