Aleks 55 Report post Posted January 13, 2016 Definition Immobilienmakler · Immobilienmakler ist gemäß §34c GewO I Nr. 1, 1a: 1. Wer gewerbemäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 1a. den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will. Zugangsvoraussetzungen · Immobilienmakler ist selbständiger Gewerbetreibender à Kaufmann · keine fachliche Qualifikation notwendig (wird aber durch Immobilienverbände gefordert) · Behördliche Erlaubnis nach - §34c GewO · polizeiliches Führungszeugnis, Handels- bzw. Genossenschaftsregistrierung, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgericht · keine Erlaubnis gemäß § 34c GewO II bei: § mangelnder Zuverlässigkeit: z.B. wer in den letzten 5 Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde § ungeordneten Vermögensverhältnissen: z.B. Insolvenzverfahren wurde gegen Antragsteller eröffnet oder Antragsteller in das vom Insolvenz.- oder Vollstreckungsgericht geführte Verzeichnis eingetragen 1 Share this post Link to post Share on other sites
Konstantin Feise 0 Report post Posted September 16, 2016 Hi Aleks, die Zulassung die ab 2017 nur noch mit Prüfung erlangt wird, gilt nicht für Makler die bereits nach 34c Gewo vermitteln? Oder müssen alle, auch jetzigen Makler eine Prüfung ablegen? Würde es sich dann noch lohnen dieses Jahr ein Maklergewerbe anzumelden um sich den Prüfungsprozess zu ersparen? Share this post Link to post Share on other sites
ekki54 165 Report post Posted September 16, 2016 Was ist mit Verwaltern und Maklern, die schon seit Jahren am Markt tätig sind? Nach dem jetzigen Gesetzesentwurf müssen Verwalter und Makler, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen als solche tätig waren, keine Sachkundeprüfung ablegen. Die langjährige Erfahrung und Berufspraxis dieser sogenannten „alten Hasen“ wird vom Gesetzgeber als Qualifikation anerkannt. Sie müssen keine Prüfung ablegen, aber ihre Kompetenz gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde durch geeignete Unterlagen belegen. Um als „alter Hase“ zu gelten, muss man eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Makler oder Verwalter nachweisen. Was wir heute schon sagen können ist, dass die Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO bei Maklern und die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO bei Verwaltern zu den Dokumenten gehören, die von den Behörden für eine Anerkennung akzeptiert werden. Verwalter müssen ab kommendem Jahr ebenfalls die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse erfüllen und einen Nachweis für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbringen. Was ist für Verwalter und Makler vorgesehen, die weniger als sechs Jahre tätig sind? WEG-Verwalter und Immobilienvermittler, die vor Inkrafttreten der Regelungen noch keine sechs Jahre tätig waren, müssen eine Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen und hierbei neben den übrigen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ihre Fähigkeiten mittels Prüfung bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Eine eigene Sachkundeprüfung ist aber nur dann erforderlich, wenn die vorhandene Qualifikation nicht ausreicht Quelle: ivd Share this post Link to post Share on other sites
Ray 629 Report post Posted October 7, 2016 ^Geht so egtl. Es gibt leider auch genug schwarze Schaafe, die das länger als 6 Jahre so durchziehen.. Share this post Link to post Share on other sites
ekki54 165 Report post Posted October 7, 2016 ??? verstehe deine Aussage jetzt nicht Share this post Link to post Share on other sites
Ray 629 Report post Posted October 7, 2016 vor 25 Minuten schrieb ekki54: ??? verstehe deine Aussage jetzt nicht Ich finde diese Prüfung sollten alle machen.. Jemand der 6 und mehr Jahre Erfahrung hat, kann diese auch problemlos bestehen.. Es gibt zu viele Makler, die nur Müll machen, und das bereits länger als 6 Jahre und diese sind dann davon ausgenommen.. So war das gemeint 1 Share this post Link to post Share on other sites
Arnd Uftring 2101 Report post Posted October 7, 2016 vor 56 Minuten schrieb Ray: Es gibt zu viele Makler, die nur Müll machen, Und diese Menschen findest Du auch bei der Sparkasse, bei der Müllabfuhr, bei McDonalds, bei allen Fluggesellschaften, etc. ... - die machen da "Müll" obwohl sie eine entsprechende Ausbildung haben. Diese Diskussion ist schon deshalb Zeitverschwendung, da der Gesetzgeber eine Regelung finden musste, die keinem allgemeinem Berufsverbot gleichkommt - dies wäre nämlich verfassungswidrig und könnte problemlos vom Tisch geklagt werden. Glaubst Du wirklich, dass eine abgelegte Prüfung etwas an jahrelangen betrieblichen Übungen ändern würde? 1 Share this post Link to post Share on other sites
Ray 629 Report post Posted October 7, 2016 vor 3 Stunden schrieb Arnd Uftring: Glaubst Du wirklich, dass eine abgelegte Prüfung etwas an jahrelangen betrieblichen Übungen ändern würde? Nope! Share this post Link to post Share on other sites