79115Freiburg 661 Report post Posted March 30, 2016 Interessantes Urteil: http://www.meineimmobilie.de/geld-steuern/steuern-sparen/mieter-hinterlaesst-chaos-wohnung-wohin-mit-den-kosten-in-der-steuererklaerung 5 Share this post Link to post Share on other sites
mc-raf 0 Report post Posted April 20, 2016 (edited) ...habe ein neues Thema "Renovierung und Steuern" dazu erstellt. BG Edited April 20, 2016 by mc-raf Share this post Link to post Share on other sites
Patrick 11 Report post Posted June 15, 2016 Wenn die Nettoaufwendungen 15 % der Anschaffungskosten eines Gebäudes übersteigen liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, diese sind über die Laufzeit abzuschreiben. Zu den Anschaffungskosten gehören Notarkosten, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer etc. Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 100.000 € + Anschaffungsnebenkosten 15.000 € = AK gesamt 115.000 Davon 15 % = 17250 € Nettoaufwendungen + 19 % MwSt = 20527,50 € Bruttoaufwendungen D.h. wenn man in dem Beispiel innerhalb der 3-Jahresfrist unter 20527,50 € bleibt handelt es sich weiterhin nicht um einen anschaffungsnahen Aufwand? Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted June 16, 2016 vor 6 Stunden schrieb Patrick: Wenn die Nettoaufwendungen 15 % der Anschaffungskosten eines Gebäudes übersteigen liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, diese sind über die Laufzeit abzuschreiben. Zu den Anschaffungskosten gehören Notarkosten, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer etc. Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 100.000 € + Anschaffungsnebenkosten 15.000 € = AK gesamt 115.000 Davon 15 % = 17250 € Nettoaufwendungen + 19 % MwSt = 20527,50 € Bruttoaufwendungen D.h. wenn man in dem Beispiel innerhalb der 3-Jahresfrist unter 20527,50 € bleibt handelt es sich weiterhin nicht um einen anschaffungsnahen Aufwand? Wichtig bei deiner Berechnung ist das der Grundstückswerte nicht mit Abgeschrieben werden und somit raus gerechnet werden. Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted June 16, 2016 (edited) Interessanter Artikel - ich renoviere immer alles komplett von Anfang an. Mein Steuerberater meinte, 15% in 3 Jahren für Renovierungen etc, halt das übliche. Aus dem Artikel ließt sich raus, das man selbst diese kosten nicht sofort abziehen darf sondern auf 50 Jahre verteilen soll. Bisher, teu teu teu, ging so auch alles beim Finanzamt durch. Das 1. Haus ist jetzt seit Juni aus der 3 Jahres frist raus. Für die Leute zum Verständnis, habe ich am 01.06.2013 ein Objekt als wirtschaftlichen Übergang übernommen, so ist man am 01.06.2016 aus der 3 Jahres frist raus. Nicht erst ab Eigentumsumschreibung. Edited June 16, 2016 by Jb007 Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted June 16, 2016 Wichtig das man die 15% nicht einen Euro überschreitet. Sonst fließt es mit in die Abschreibung. Share this post Link to post Share on other sites
Fröhn 733 Report post Posted June 16, 2016 (edited) Edited June 16, 2016 by Fröhn Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 16, 2016 Ich finde das Urteil gut und richtig so! Alles andere wäre auch fragwürdig gewesen.. So wie ind em Fall das Interesse des FA.. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted June 16, 2016 vor 21 Minuten schrieb Ray: Ich finde das Urteil gut und richtig so! Alles andere wäre auch fragwürdig gewesen.. So wie ind em Fall das Interesse des FA.. über 50 Jahre abschreiben ist pure Enteignung, kein Wunder, warum viele Ihre Häuser vergammeln lassen und nichts machen. 2 Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 16, 2016 vor 18 Minuten schrieb Jb007: über 50 Jahre abschreiben ist pure Enteignung, kein Wunder, warum viele Ihre Häuser vergammeln lassen und nichts machen. In Flensburg werden Leute enteignet indem, sobald sie in Sanierungsgebeiten verkaufen, sie die Hinterhäuser nicht mitverkaufen dürfen bzw. ein Vermerk reinkommt, dass diese abgerissenw erden müssen.. Somit kauf der neue Eigentümer nur das Gebäude vorne und der Alteigentümer kann auch nur dafür Geld bekommen.. Share this post Link to post Share on other sites
Fröhn 733 Report post Posted June 16, 2016 vor 5 Minuten schrieb Ray: In Flensburg werden Leute enteignet indem, sobald sie in Sanierungsgebeiten verkaufen, sie die Hinterhäuser nicht mitverkaufen dürfen bzw. ein Vermerk reinkommt, dass diese abgerissenw erden müssen.. Somit kauf der neue Eigentümer nur das Gebäude vorne und der Alteigentümer kann auch nur dafür Geld bekommen.. Eckelhaft - die Mafia ist nichts dagegen. Die nehmen nur 10% und lassen Dich ansonsten in Ruhe. Der Staat greift weit aus mehr in Dein Privateigentum ein. 19%MWS+20-42%Einkommensteuer+Verbrauchssteuern+Zwangsabgaben. Desweiteresn schränkt er permanent die Vertragsfreiheit ein, was nicht mal die Mafia nicht. Am Ende schadet der Staat denen, für die er sich angeblich einsetzt am meisten. Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 16, 2016 vor 4 Minuten schrieb Fröhn: Eckelhaft - die Mafia ist nichts dagegen. Die nehmen nur 10% und lassen Dich ansonsten in Ruhe. Der Staat greift weit aus mehr in Dein Privateigentum ein. 19%MWS+20-42%Einkommensteuer+Verbrauchssteuern+Zwangsabgaben. Desweiteresn schränkt er permanent die Vertragsfreiheit ein, was nicht mal die Mafia nicht. Am Ende schadet der Staat denen, für die er sich angeblich einsetzt am meisten. Zwangsabgaben ist auch gut.. Nach beendigung des Sanierungsgebietes muss ich eine Ausgleichabgabe an das FA zahlen (Sanierungsgebiet Steuer) Share this post Link to post Share on other sites
Fröhn 733 Report post Posted June 16, 2016 @RayUnd was passiert mit der Ausgleichabgabe? Die wird wieder auf Staat oder Mieter rückabgewelzt. Was sonst? Genau wie mit der Grunderwerbsteuer, die ja von der Steuer abgesetzt werden kann. So lange Unternehmer (Vermieter) mindestens eine schwarze Null schreiben, zahlen sie keine Steuern. Sie reichen nur Steuern durch, die vorher der Mieter bzw. der Kunde gezahlt hat. Wer wird damit immer ärmer?.... Richtig. Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 16, 2016 @Fröhn Stimmt, aber umlegen auf die Mieter kannst du die Ausgleichsabgabe nicht.. Höchstens wieder von der Steuer absetzen.. Wenn das machbar ist.. Share this post Link to post Share on other sites
freeone 189 Report post Posted July 3, 2016 Beziehen die drei Jahre bezüglich anschaffungsnahmen Erhaltungsaufwand eigentlich auf Kalenderjahre oder auf laufende Jahre (z.B. ab Kaufvertragsunterzeichnung)? Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted July 3, 2016 vor 34 Minuten schrieb freeone: Beziehen die drei Jahre bezüglich anschaffungsnahmen Erhaltungsaufwand eigentlich auf Kalenderjahre oder auf laufende Jahre (z.B. ab Kaufvertragsunterzeichnung)? Ab wirtschaftlichen Übergang 36 Monate. Share this post Link to post Share on other sites
Immo_Hansi 4 Report post Posted July 10, 2016 Zu der Problematik ist folgendes Urteil vom FG München interessant: FG München 03.02.2015 – 11 K 1886/12 Kleiner Praxistipp: Was nicht in der Steuererklärung auftaucht kann natürlich auch nicht bei der 15%-Grenze eingerechnet werden! 1 Share this post Link to post Share on other sites