79115Freiburg 661 Report post Posted March 15, 2016 Aus irgendeinem Rich Dad Audiobuch (fragt mich bitte nicht aus welchem) gab es mal folgenden Tipp (fragwürdig, ob das in Deutschland durchgehen würde) Miete 3000 Euro pro Monat Bei Zahlung bis zum 3. Werktag des Monats gibt es 2000 Euro Rabatt. Ich fand die Idee wahnsinnig gut, da der Mieter ziemlich motiviert sein müsste, immer pünktlich zu bezahlen. Hat jemand vielleicht ein ähnliches Konstrukt (z.B. beim Gewerbe?) Share this post Link to post Share on other sites
_Alex_ 34 Report post Posted March 15, 2016 Was hätte dies für einen Vorteil? Share this post Link to post Share on other sites
79115Freiburg 661 Report post Posted March 15, 2016 Das relativ schnell hohe Mietschulden da wären, falls es zu Zahlungsstörungen kommen sollte. 300 Euro pfänden zu lassen lohnt sich nicht... Ist auch eher ein Hirngespinst, aber die Grundidee finde ich ziemlich gut. Den pünktlich zahlenden Mieter entstehen ja keinerlei Nachteile... Share this post Link to post Share on other sites
Immo-Stefan 14 Report post Posted March 15, 2016 Ich glaube, du meinst 200 Euro Rabatt und nicht 2000 Euro, sonst wäre ich bei dem Eigentümer gern der Mieter. Dann bekommt er sie sogar am 1. Werktag 1 Share this post Link to post Share on other sites
_Alex_ 34 Report post Posted March 15, 2016 Über 200€ könnte man reden, aber 2000€… Share this post Link to post Share on other sites
79115Freiburg 661 Report post Posted March 16, 2016 Gedacht ist das ja nicht als echter Rabatt. Nach Abzug des "Rabatts" entsteht die Miete, die ich gerne haben möchte. Ich hatte schon mal mit einem Pächter (Gastronomie, was sonst) Zahlungsprobleme. Wegen 2600 Euro Mietrückstand lohnt sich der Gang zum Anwalt aber kaum. Also stottert er es in Raten von 50 Euro pro Monat ab. So etwas würde ich gerne in Zukunft vermeiden... Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted March 16, 2016 Deutsche Gesetze stehen im Weg bei Wohnungsvermietung Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 7, 2016 (edited) Und wenn man nach erstmals nicht gezahlter Miete sowas wie eine Mahngebühr mit etwas höherem Betrag mitgibt? Ist jetzt einfach nur laut daher gedacht.. Keine Ahnung, ob sowas bei deutschem Mietrecht überhaupt erlaubt ist.. Edited June 8, 2016 by Ray Share this post Link to post Share on other sites
Leverage 92 Report post Posted June 8, 2016 Ich denke da bekommst du 1. Probleme wegen Wucher und 2. Musst du erstma einen finden der soeinen Mietvertrag unterzeichnet. Share this post Link to post Share on other sites
Stephan Steup 416 Report post Posted June 8, 2016 Das Audiobuch war nicht von Kyiosaki sondern von Dolf De Roos (Meine sogar die Aufzeichnung seines Seminars), dabei ging es um einen Gewerbemietvertrag, Gewerbemietverträge sind generell freier bestimmbar. Die gleiche Frage habe ich auch schon gehabt. So wie es in Deutschland allerdings aussieht, ist eine solche Klausel wohl nichtig bei Wohnmietverträgen. Der Abschlag sollte allerdings auch im Rahmen bleiben, ich meine in dem Beispiel war die Miete 1.000 Dollar und der Vertrag sagte aus das die Miete 1200 Dollar sind und bei einer Zahlung bis zum 3ten des Monats ein Skonto von 200 Dollar gewährt würde. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Aleks 55 Report post Posted June 8, 2016 Ich finde die Idee kreativ. Ich denke es geht nicht durch, weil es eine verdeckte Mahngebühr ist (nur schöner verpackt). Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted June 8, 2016 Kreativ ja.. Ob sowas in Deutschland dann rechtens ist, ist ne andere Sache.. Außer du passt die Miete an den Mietspiegel an und sagst bis zum 3. Werktag 10% Rabatt.. Aber wer kann zum Mietspiegel die Miete gut anpassen und geht dann freiwillig um 100% runter.. Share this post Link to post Share on other sites
Matthias Renner 297 Report post Posted June 8, 2016 Auch hilft wie meistens zunächst der Blick ins BGB. bevorzugt so um 550, konkret in 556b. § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. Du gibst also jemand Rabatt dafür, dass er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Findet der Mieter bestimmt gut. 2 Share this post Link to post Share on other sites