Peter Jung 2 Report post Posted February 29, 2016 Hallo, ich habe mir eine vermietete Immobilie gekauft. Im Mietvertrag ist die Kaltmiete + garage + Miete für die bereitgestellte Küche. Die Küche ist ziemlich alt, ich pack nen neuen Herd rein und will den Mietern etwas von der Miete für die Küche nachlassen.Mietvertrag ist ein Standardformular aus 2005. Soll ich lieber gleich nen neuen Vertrag machen (Stichwort Schönheitsreparaturen) oder den alten mit Ergänzung belassen ? Share this post Link to post Share on other sites
Nico 151 Report post Posted February 29, 2016 Hallo, aus welchen Grund willst du denn die Miete nachlassen ? Wenn der Mietvertrag OK ist, dann lass Ihn doch so. Im weiteren gilt der Mietvertrag so wie er ist. Das heisst, dein Mieter muss keinen neuen Mietvertrag akzeptieren. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted February 29, 2016 Versteh auch nicht warum du einen Nachlass in einen bestehenden Mietvertrag geben willst. Share this post Link to post Share on other sites
Stephan Steup 416 Report post Posted February 29, 2016 hallo Peter, Nico hat recht, der Mieter muss keinen neuen Vertrag akzeptieren, zudem stellt sich auch mir die Frage warum du etwas nachlassen möchtest? An deiner Stelle würde ich eher mit dem Mieter reden ob er evtl. eine völlig neue Küche haben will und du dementsprechend einen SEPARATEN Mietvertrag für diese dann aufsetzen kannst (also es Ihm schmackhaft machen) ansonsten würde ich es erstmal so belassen, außer du hättest noch weitere Informationen wie die Situation sich genauer darstellt. Grüße 1 Share this post Link to post Share on other sites
Nico 151 Report post Posted February 29, 2016 Also wenn du einen neuen Mietvertrag machen möchtest ( seperaten würde ich für die Küche nicht machen ) , dann spreche mit den Mieter wie o.g. über eine neue Küche, die du Ihn stellen würdest. Aber dann packst du nochmal 30€ - 50 € auf die Miete im Monat drauf, anstatt abzuziehen . Ansonsten hoffe ich , das du dein Invest mit der vorhandenen IST Miete berechnet hast. Share this post Link to post Share on other sites
Peter Jung 2 Report post Posted February 29, 2016 Hallo. Danke. Rendite passt schon. Miete liegt 20% über der ortsüblichen Miete deswegen würde es mir nicht weh tun. Mir geht's vor allem um einen neuen Mietvertrag den die Mieter auch unterschreiben würden. Neue Küche wollen die Mieter gar nicht und für die Steuer brauch ich dieses Jahr auch nichts mehr Share this post Link to post Share on other sites
Dagobert 87 Report post Posted February 29, 2016 Habe auch noch nicht verstanden, warum du einen neuen Mietvertrag möchtest? Wo ist dein Vorteil? Und nur weil die Rendite bereits sehr gut ist, würde ich nicht grundlos Grenzerlöse rauswerfen. Share this post Link to post Share on other sites
Nico 151 Report post Posted February 29, 2016 Also wenen alles passt , warum dann neuen Mietvertrag ? Sei froh das dein Vorgänger dir die Arbeit bereits abgenommen hat Share this post Link to post Share on other sites
aweiss 400 Report post Posted February 29, 2016 (edited) vor 2 Stunden schrieb Peter Jung: Hallo. Danke. Rendite passt schon. Miete liegt 20% über der ortsüblichen Miete deswegen würde es mir nicht weh tun. Mir geht's vor allem um einen neuen Mietvertrag den die Mieter auch unterschreiben würden. Neue Küche wollen die Mieter gar nicht und für die Steuer brauch ich dieses Jahr auch nichts mehr Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du a) die Miete heruntersetzen willst, b) den Herd gegen einen neuen austauschen, c) das Geld jetzt ausgeben und d) einen neuen Mietvertrag machen willst. So lange sich der Mieter nicht wg. der hohen Miete oder wg. dem alten Herd beschwert würde ich alles so lassen. Einen neuen Mietvertrag brauchst Du nicht, wenn Du die Wohnung erst gekauft hast, der geht automatisch auf Dich als Rechtsnachfolger und neuer Eigentümer über. Ich würde das Thema erst angehen, wenn sich der Mieter beklagt. Dann kannst Du immer noch die Miete herabsetzen oder den Herd austauschen. Und in solchen Situationen hilft oft ein gutes Gespräch. Sollte der Mieter ausziehen, dann kannst Du in einen neuen Herd oder eine neue Küche investieren und einen neuen Mietvertrag mit einer ortsüblichen Miete vereinbaren. Sofern das erst nach 3 Jahren passiert, nachdem Du die Wohnung gekauft hast, kannst Du die Kosten für den Herd/Küche voll von der Steuer absetzen, da dies kein anschaffungsnaher Aufwand mehr ist. Aber für diesen Fall bitte noch mal mit Deinem Steuerberater abstimmen! Edited February 29, 2016 by aweiss 1 Share this post Link to post Share on other sites
Dagobert 87 Report post Posted February 29, 2016 Oder sich die Kosten ohnehin auf unter 15 % des Gebäudewertes belaufen. Share this post Link to post Share on other sites
Peter Jung 2 Report post Posted March 1, 2016 Das wurde schon beim Kauf so besprochen. Für mich ein gutes Mittel fürceinen rechtssicheren Mietvertrag Share this post Link to post Share on other sites
Stephan Steup 416 Report post Posted March 1, 2016 Der Mietvertrag sollte, auch wenn eine einzelne Klausel unwirksam geworden ist weiterhin seine Rechtsgültigkeit behalten. Zudem würde ich eine Miete die 20% über der Ortsüblichen ist momentan auch nicht mehr anpacken, schon gar nicht wenn es sich um ein gebiet mit Mietpreisbremse und oder gekürzter Kappungsgrenze handelt. Dort hast du dann auch für die Nachmieter Bestandsschutz der Zahlungen! Das wäre zum Beispiel in einer Großstadt inzwischen bares Geld wert und steigert den immobilienwert nochmals deutlich!! Mein Rat Finger weg von diesem Bestand! Grüße Share this post Link to post Share on other sites
Peter Jung 2 Report post Posted March 1, 2016 Ok Danke Share this post Link to post Share on other sites