loki007 0 Report post Posted January 7, 2020 Hallo, Ich habe im Wege einer Zwangsversteigerung ein Objekt (MFH) erworben und möchte dies nun nach 10 Jahren Haltedauer verkaufen. Ab wann beginnt die Spekulationsfrist? Ab dem Gerichtstermin in dem ich den Zuschlag erhalten habe, oder aber ab dem Datum der Eintragung im Grundbuch? Des Weiteren würde mich interessieren ab wann ich mit den Verkaufsvorbereitungen beginnen kann. Ich habe gehört wenn das vor dem Ablauf der 10 Jahre ist, kann das Finanzamt einem die Verkaufsabsicht vorwerfen und dann wäre dies Steuer schädlich?Hat hier jemand Erfahrungen? Danke für eure Hilfe. Gruß Loki Share this post Link to post Share on other sites
RunningRalfi 3 Report post Posted January 7, 2020 Hallo loki, so weit ich weiß, ist der Eintrag/ Eintragsdatum ins Grundbuch maßgeblich für die 10 Jahres Frist. Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted January 25, 2020 (edited) Mit Dem Tag des Zuschlagsbeschlusses... anders als beim privatkauf, wirst Du im Rahmen des Hoheitaktes Eigentümer, nämlich am Tag des Zuschlagsbeschlusses die eintragung im GB erfolgt erst später Edited January 25, 2020 by Jb007 1 2 Share this post Link to post Share on other sites
PKF-ImmoInvest 0 Report post Posted February 29, 2020 Ab dem Datum der notariellen Beurkundung fängt die Frist an zu laufen. Gleich wie beim „normalen“ Kauf. Alles Andere wär mir neu... Share this post Link to post Share on other sites
Wilhelm63 17 Report post Posted March 2, 2020 Ab dem Datum der notariellen Beurkundung fängt die Frist an zu laufen. Gleich wie beim „normalen“ Kauf. Alles Andere wär mir neu...warum solltest Du nach der ZVG zum Notar müssen??? Share this post Link to post Share on other sites
Wilhelm63 17 Report post Posted March 2, 2020 Mit Dem Tag des Zuschlagsbeschlusses... anders als beim privatkauf, wirst Du im Rahmen des Hoheitaktes Eigentümer, nämlich am Tag des Zuschlagsbeschlusses die eintragung im GB erfolgt erst späterGenau so ist es... Share this post Link to post Share on other sites
PKF-ImmoInvest 0 Report post Posted March 3, 2020 OK. Danke für die Korrektur. Das wusste ich noch gar nicht. ;-) Share this post Link to post Share on other sites
Sven GrundbuchWissen Gries 7 Report post Posted March 6, 2020 Die Frist beginnt ab dem Tag des Zuschlagsbeschlusses. Dieser ist NICHT gleichzusetzen mit dem Tag der Versteigerung. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: 1. Versteigerungstermin 2. Verteilungstermin 3. Zuschlagsbeschluss 2. und 3. fallen meistens auf den selben Tag und finden einige Zeit nach 1. statt. Beachte auch unbedingt, dass die Speuklationsfrist nicht in Stein gemeißelt ist! Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste (so heißt es doch, oder?) 1 Share this post Link to post Share on other sites
KFleischer 130 Report post Posted March 12, 2020 Am 6.3.2020 um 08:54 schrieb GrundbuchWissen: Die Frist beginnt ab dem Tag des Zuschlagsbeschlusses. Dieser ist NICHT gleichzusetzen mit dem Tag der Versteigerung. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: 1. Versteigerungstermin 2. Verteilungstermin 3. Zuschlagsbeschluss 2. und 3. fallen meistens auf den selben Tag und finden einige Zeit nach 1. statt. Beachte auch unbedingt, dass die Speuklationsfrist nicht in Stein gemeißelt ist! Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste (so heißt es doch, oder?) Da muss ich wiedersprechen. Bei allen von mir ersteigerten Immobilien erfolgte der Zuschlag direkt im/unmittelbar nach dem Termin. Der Verteilungstermin lag ca. 1M nach Zuschlagsbeschluss. Das muss auch so sein, da sonst ein Kauf auf Kredit unmöglich wäre. Man benötigt den Zuschlagsbeschluss zur Finanzierung, zum Verteilungstermin MUSS das Geld aber eingezahlt worden sein. Richtig ist also: 1 und 2 fallen meist auf den selben Tag. 3 findet einige Zeit danach statt. Share this post Link to post Share on other sites