Mr.Trent 0 Report post Posted January 2, 2020 Hallo, habe meine erste Immobilie erworben. Da meine Mieteinnahmen mit dem höchsten Steuersatz versteuert werden, habe ich überlegt, meine Immobilie auf meine Mutter oder meinen Vater zu überschreiben. Beide sind Rentner und haben einen kleineren Grenzsteuersatz. Lohnt es sich oder fallen andere Steuern an, wie die Schenkungssteuer? Danke fürs Lesen, Gruß Trent Share this post Link to post Share on other sites
Cyclone 39 Report post Posted January 2, 2020 Wenn Du sie Ihnen "schenkst" fällt Schenkungssteuer an über einem Freibetrag von ich glaube €20k (in die andere Richtung ist der Freibetrag deutlich höher). Wenn du die Mieteinnahmen nicht zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern möchtest, wäre eine vermögensverwaltende GmbH evtl eine Lösung gewesen aber im Nachhinein die Immobilie da rein zu bekommen kostet auch (bei Verkauf an die GmbH Grunderwerbssteuer), ansonsten gibt es wohl noch einen Umweg, sie an eine Personengesellschaft zu verkaufen, die dir gehört, und diese später in eine GmbH umzuwandeln. Share this post Link to post Share on other sites
Stefan-RheinMain 298 Report post Posted January 11, 2020 Hi @Mr.Trent, Am 2.1.2020 um 14:52 schrieb Mr.Trent: habe meine erste Immobilie erworben. Da meine Mieteinnahmen mit dem höchsten Steuersatz versteuert werden, habe ich überlegt, meine Immobilie auf meine Mutter oder meinen Vater zu überschreiben. hast du das nicht vor dem Kauf berücksichtigt? Ob es sich lohnt, musst du ausrechnen. Bei der Schenkung fallen Steuern an. Und das nicht unerheblich. Viele Infos sowie direkten Zugang zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz findest du hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft_und_Schenkungsteuer/erbschaft_schenkungsteuer.html Deine Mieteinnahmen müssen schon sehr hoch sein, damit du dieses "Delta" (anfallende Schenkungssteuer und Einsparung Steuern durch Vermietung deiner Eltern) in relativ absehbarer Zeit wieder gut machst. Grüße, Stefan Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted January 11, 2020 Die Mieteinnahmen an sich sind ja erst mal egal, der jährlichenÜberschuss nach Kosten und nach Afa ist ja zu versteuern.Leider ist es so , das bei 95 % der Objekte , die hier im Forum vorgestellt werden , ohnehin nichts überbleibt , was zu versteuern wäre.Konkrete Zahlen würden also helfen zu beurteilen , ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Share this post Link to post Share on other sites
matze sagichnich 251 Report post Posted January 11, 2020 Was ist die Bude denn wert? Es gibt ja Freibeträge bei Verwandten erster Linie. Stellt sich dann aber die Frage, ob das FA bei so einer Aktion nicht Gestaltungsmissbrauch schreit. Weil: Welchen Grund ausser der Steuervermeidung kannst du angeben? Share this post Link to post Share on other sites
Andr3as 1 Report post Posted January 11, 2020 Hallo @Mr.Trent, ich stimme hier den Bedenken der Vorrednern zu. Ich würde das ganz Thema unter nicht vollständiger Ankaufsprüfung verbuchen und es beim nächsten Mal besser machen. Frag vor dem Kauf deinen Steuerberater und nicht hinterher. Eine Personengesellschaft wird dir in diesem Fall auch nicht helfen, weil bei der Personengesellschaft bei der Besteuerung sowieso direkt auf die Gesellschafter abgestellt wird. Merke: Zur Ankaufsprüfung gehört auch die steuerliche Betrachtung/Bewertung! Ich frage vorher immer meinen Steuerberater und habe unterschiedliche Objekte auch in unterschiedlichen Konstellationen gekauft. Grüße, Andreas Share this post Link to post Share on other sites