Andreas_ 24 Report post Posted November 30 Hallo zusammen, kann ein Wohnungsmieter, der alleiniger Mieter im Mietvertrag ist, in jedem Fall einen (künftigen) Lebenspartner als dauerhaften Bewohner in seine Mietwohnung aufnehmen und mit diesem einen gemeinsamen Haushalt begründen, ohne den Vermieter fragen zu müssen? Hintergrund: Bei Tod des Mieters hat der im Haushalt des Mieters lebende Lebenspartner ja nach § 563 BGB ein Eintrittsrecht in den bestehenden Mietvertrag und der Vermieter bekommt auf diese Weise dann einen Mieter, den er ggf. gar nicht möchte... Ist der Mietvertrag sehr alt und die Miete sehr niedrig, entfällt auf diese Weise dann auch die Chance einer Mieterhöhung im Rahmen des Mieterwechsels... Oder kann im Rahmen des Eintritts nach § 563 BGB eine höhere - dann marktübliche - Kaltmiete gefordert werden? Gibt es in diesem Zusammenhang Ansätze, wie ich als Vermieter bei dieser Konstellation die Fortsetzung des Mietvertrages mit der historisch niedrigen Kaltmiete verhindern kann? Beste Grüße Andreas Share this post Link to post Share on other sites
Kalle 642 Report post Posted November 30 Für mich sind das zwei voneinander unabhängige Themen: 1: Der Mieter darf eine zusätzliche Person mit einziehen lassen. Dies muss er dir angeben, u.a. damit du die Nebenkostenvorauszahlung gegebenenfalls anheben und die Nebenkosten entsprechend anpassen kannst. 2: Das Mietverhältnis besteht weiter. Was du vorher nicht erhöhen konntest kannst du auch nachher nicht erhöhen. 1 Share this post Link to post Share on other sites