Arnd Uftring 2149 Report post Posted May 19, 2019 Steuerrecht. Die Finanzierungskosten für eine mit einem Nießbrauch belastete Immobilie können nur dann als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein Ende des Nießbrauchs absehbar ist. BFH, Urteil vom 19. Februar 2019, Az. IX R 20/17 Steuerrecht. Die Finanzierungskosten für eine mit einem Nießbrauch belastete Immobilie können nur dann als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein Ende des Nießbrauchs absehbar ist. BFH, Urteil vom 19. Februar 2019, Az. IX R 20/17 https://www.immobilien-zeitung.de/151285/kein-steuerabzug-von-schuldzins-bei-lebenslangem-niessbrauch?fbclid=IwAR0BtKOjT6QUEBoR78CMdo_uX5Ymv-yiGEEW_oazC7enli_6ET4Nf_LUF64 Immobilien Zeitung Printausgabe IZ20/2019, S.12 1 Share this post Link to post Share on other sites