swsakard 0 Report post Posted March 26, 2019 wie tut man das am besten auf den mieter umlegen? auf die Miete (im Mietvertrag umlegen=) oder bekommt er dann die Rechnung Grundabgaben amt? Share this post Link to post Share on other sites
HenKo 60 Report post Posted March 26, 2019 Du meinst sicher Grundsteuer und nicht Grunderwerbsteuer? Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und wird im Rahmen der NK-Abrechnung ausgewiesen, am Besten mit Kopie des Grundsteuerbescheids, der dir vorliegt. Share this post Link to post Share on other sites
swsakard 0 Report post Posted March 26, 2019 vor 8 Minuten schrieb HenKo: Du meinst sicher Grundsteuer und nicht Grunderwerbsteuer? Die Grundsteuer ist Teil der Nebenkosten und wird im Rahmen der NK-Abrechnung ausgewiesen, am Besten mit Kopie des Grundsteuerbescheids, der dir vorliegt. genau ich habe noch kein Grundsteuerbescheid bekommen, kann man pauschal ca. 30 € ansetzen pro Monat (Bayern 75qm Wohnung)? Share this post Link to post Share on other sites
Kalle 726 Report post Posted March 26, 2019 (edited) In Mietvertragsvorlagen wird die Grundsteuer zumeist explizit als vom-Mieter-zu-zahlende-Betriebskosten aufgeführt. Ebenso sieht es das Gesetz vor. https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html Den Bescheid bekommt derjenige, der zum 1.1. des jeweiligen Jahres Eigentümer war. Die Zahlungen sind dann meist quartalsweise von dieser Person zu leisten. Auf Nachfrage war die in meinem Fall zusändige Finanzbehörde nicht gewillt, dies unterjährig umzustellen; sprich der Alt-Eigentümer bleibt für das gesamte Jahr zahlungspflichtig (auch wenn der Verkauf schon am 2. Januar stattfand). Im Innenverhältnis holt sich der Alt-Eigentümer die Grundsteuern dann vom Neu-Eigentümer zurück. Der Neu-Eigentümer bekommt sie vom Mieter im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlung. Ich würde also beim Alt-Eigentümer (bzw. beim Verwalter, je nach Objekt) nachfragen und um Zusendung bitten. Die Höhe der Grundsteuer lässt sich nicht pauschalisieren. Ich zahle in einem Objekt 1,x€ / m² .. in einem anderen Objekt 5,x€ / m². Kommt auf die Einheitswerte und Hebesätze an. Gerade die Einheitswerte bzw. dessen Berechnung / Bewertung ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussion.. https://www.tagesschau.de/inland/faq-grundsteuer-101.htmlhttps://www.vlh.de/wohnen-vermieten/eigentum/grundsteuer-und-einheitswert-so-haengt-das-zusammen.html Edited March 26, 2019 by Kalle Share this post Link to post Share on other sites
HenKo 60 Report post Posted March 26, 2019 Wie Kalle oben sagte. Solltest du dennoch keinen historischen Grundsteuerbescheid vom Vorbesitzer erhalten, würde ich im Mietvertrag unter dem Punkt Nebenkosten einfach "Grundsteuer gemäß Grundsteuerbescheid" eintragen und vorerst eine plausible Vorauszahlung ansetzen, evtl. mit dem Zusatz "wird nach Erhalt der Grundsteuerbescheides angepasst". Nach der ersten NK-Abrechnung kannst die ja dann präzise in die NK aufnehmen. Share this post Link to post Share on other sites
KFleischer 130 Report post Posted March 27, 2019 Am 26.3.2019 um 13:38 schrieb Kalle: Den Bescheid bekommt derjenige, der zum 1.1. des jeweiligen Jahres Eigentümer war. Die Zahlungen sind dann meist quartalsweise von dieser Person zu leisten. Auf Nachfrage war die in meinem Fall zusändige Finanzbehörde nicht gewillt, dies unterjährig umzustellen; sprich der Alt-Eigentümer bleibt für das gesamte Jahr zahlungspflichtig (auch wenn der Verkauf schon am 2. Januar stattfand). Das kann ich so nicht bestätigen. Wie soll man auch Steuerbescheide anderer Personen in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Zumindest bei meinem Finanzamt wird das nach Kauf direkt auf den Erwerber umgelenkt. Dieser Erhält den Steuerbescheid mit der nächsten Rate. Falls bereits ein Quartal bezahlt wurde, wird dies im "innenverhältnis", wie du sagst, geklärt. Da die Nebenkosten für einen Mietvertrag ja als Vorauszahlung nicht festgenagelt sind, sondern ggf. durch Nachzahlungen bei der Endabrechnung korrogiert werden können, sollte dies kein zu großes Problem sein, den Wert noch zu korrigieren. Online findest du Kalkulatoren für die Grundsteuer B um mal grob abzuschätzen was kommen wird. Share this post Link to post Share on other sites
Peter Kohl 98 Report post Posted April 4, 2019 Am 27.3.2019 um 15:46 schrieb KFleischer: Zumindest bei meinem Finanzamt wird das nach Kauf direkt auf den Erwerber umgelenkt. Dieser Erhält den Steuerbescheid mit der nächsten Rate. Falls bereits ein Quartal bezahlt wurde, wird dies im "innenverhältnis", wie du sagst, geklärt. Das kann ich so nicht bestätigen. Bei mir war's bisher immer so wie @Kallees beschrieben hat. Du musst dich halt mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen (musst du ja sowieso, weil die Nebenkostenabrechnung für das ganze Abrechnungsjahr vom neuen Eigentümer gemacht werden muss, auch wenn er zu einem Teil der Abrechnungsperiode noch nicht Eigentümer war). Share this post Link to post Share on other sites
KFleischer 130 Report post Posted April 5, 2019 vor 19 Stunden schrieb Peter Kohl: Das kann ich so nicht bestätigen. Bei mir war's bisher immer so wie @Kallees beschrieben hat. Du musst dich halt mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen (musst du ja sowieso, weil die Nebenkostenabrechnung für das ganze Abrechnungsjahr vom neuen Eigentümer gemacht werden muss, auch wenn er zu einem Teil der Abrechnungsperiode noch nicht Eigentümer war). Dann halte ich mal die Augen offen, wie es bei der nächsten Wohnung wird. Ist gerade beim Notar. Share this post Link to post Share on other sites