KFleischer 130 Report post Posted March 9, 2019 Ist es normal, wenn im SEV Verwaltungsvertrag der Verwalter schreibt, dass er vom §181 BGB befreit ist. Dabei geht es ja um Insich Geschäfte. Ich möchte nur wissen, ob dies üblich ist. Ich habe mit einem neuen Verwalter zu tun und möchte nur sicher gehen, dass ich im nicht erlaube "mich auszunehmen"... 😉 Share this post Link to post Share on other sites
Tobias Röhrig 209 Report post Posted March 9, 2019 Hallo @KFleischer, ich habe in meinen SEV Veträgen nachgeschaut. Meine SEVerwalter sind nicht von Paragraph 181 BGB befreit. Allerdings hat das in einen ehemaligen Verwalter nicht davor bewahrt mich trotzdem mit seiner Insolvenz 2000 EUR zu Kosten. Wen die Geschichte interessiert, ich habe mal unter Misserfolgen darüber berichtet. Nach etwas überlegen fällt mir bei der SEV auch kein Rechtsgeschäft ein, für das die Befreiung notwendig ist. Aber vielleicht ist mein Horizont auch einfach zu klein. Frag den Verwalter doch einfach, für was er diese benötigt. Es ist doch nur vernünftig, wenn du unklare Dinge klären möchtest. Wird er sicher verstehen. Und wenn nicht, könnte er der Falsche sein. VG Tobias Share this post Link to post Share on other sites
KFleischer 130 Report post Posted March 11, 2019 Antwort kam: Beauftragung seiner Maklerfirma falls gewünscht. Der Verwalter hat die Maklerei in einer zweiten Firma laufen. Share this post Link to post Share on other sites
Tobias Röhrig 209 Report post Posted March 12, 2019 Hallo @KFleischer, OK, das ist eine Möglichkeit. Aber dafür könnte sich ein Eigentümer ja auch einmalig aus dem Sessel erheben und die Beauftragung selbst übernehmen. Was soll's, wenn er die Befreiung nur dafür braucht.... VG Tobias Share this post Link to post Share on other sites