Monopoly 57 Report post Posted February 13, 2019 Hallo, da viele von Euch sicherlich auch oft Kleinreparaturen und Ausbesserungen an ihren Butzen vornehmen, werfe ich mal folgende Frage in die Runde: Da ich gerade an der Steuererklärung sitze, überlege ich, ob es Sinn macht Anschaffungskosten für Werkzeug (vor mir liegt z.B. gerade die Rechnung für einen Bosch-Bohrhammer) als Werbungskosten aus V&V abzusetzen, oder ob das FA mit privater Mitnutzungsmöglichkeit um die Ecke kommt und dankend ablehnt. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen mit Euren Sachbearbeitern sammeln können? Share this post Link to post Share on other sites
Matt 135 Report post Posted February 13, 2019 Ich mache das seit Jahren, Das FA hatte nie einen Einwand. Ein Pinsel ist auch ein Werkzeug, zwar ein kurzlebiges aber den setzt Du auch ab... Ein Eimer Farbe könnte ja auch für Eigenverbrauch statt für Vermietung sein. Natürlich nutzt man den Boschhammer auch mal im Privaten Bereich, aber man nutzt auch privates Werkzeug für die Vermietung. Share this post Link to post Share on other sites
Kalle 726 Report post Posted February 13, 2019 Ich gebe es auch alles an sofern ich es tatächlich zum Zwecke der V&V kaufe. Share this post Link to post Share on other sites
matze sagichnich 251 Report post Posted February 13, 2019 Mache ich auch seit Jahren so. Werkzeug und Verbrauchsmaterial wird alles angegeben. Wird ja auch zu 95% für die Wohnungen verwendet... Share this post Link to post Share on other sites