Tkreme 0 Report post Posted February 10, 2019 Hallo zusammen, Ich hab da mal eine Frage zur Versorgung während Leerstand/Renovierung. Ich kaufe eine Wohnung, lasse diese Wohnung ca einen Monat renovieren um sie anschließend zu vermieten. Meine Frage lautet: Wie läuft das mit der Gas-/Stromversorgung in dem unvermieteten Renovierungs-Monat? Der Vormieter hat seinen Vertrag natürlich gekündigt, der neue Mieter wird einen abschließen müssen ab dem Tag des Einzuges. Aber was ist mit dem Monat der Renovierungsarbeiten (es wird geheizt und Strom verbraucht), muss ich da extra einen kurzen Vertrag für Strom und Gas abschließen oder wie läuft das normalerweise ab? Danke im Voraus! Share this post Link to post Share on other sites
daeda 38 Report post Posted February 10, 2019 Also für Strom und Gas bist du in der Zeit dann im Grundtarif der Stadtwerke. Wenn ein Mieter einzieht machst du ja eine Übergabe mit Zählerständen und er wird sich sehr wahrscheinlich damit anmelden. Wenn er das tut sollte auch ein Brief an dich losgetreten werden. Du kannst aber auch selbst aktiv werden und den Einzug mit Zählerständen des Mieters an die Stadtwerke melden, dann sollte ebenfalls eine Rechnung für die Zwischenzeit bei dir landen. Eigentlich musst du da während der Renovierung nichts machen. Man kann höchstens noch bei den Handwerkern eine Pauschale für den Strom in den Vertrag schreiben. Share this post Link to post Share on other sites
Matt 135 Report post Posted February 11, 2019 Meine Vorgehensweise: Übergabeprotokoll mit dem Altmieter, dort u.a. Erfassung der Zählerstände. E-Mail an den Grundversorger mit dem im Protokoll genannten Zählerständen + Zählernummern + Bilder der Zähler. Danach Renovierung, ggf. Leerstand Ich habe mit meinem Grundversorger (Mainova) eine Vereinbarung getroffen das ich nur eine einzige Rechnung für die Renovierungsphasen bekomme. = eine einzige Rechnung ohne Abschlagszahlungen. Übergabeprotokoll mit dem Neumieter, dort u.a. Erfassung der Zählerstände. E-Mail an den Grundversorger mit dem im Protokoll genannten Zählerständen + Zählernummern + Bilder der Zähler. Die Energiekosten sind genau wie Farbe und Tapeten.. Materialkosten für die Renovierung und damit als Erhaltungskosten steuerlich absetzbar. Für die Zeit des Leerstandes erstelle ich mir auch am Jahresende eine Nebenkostenabrechnung, diese ist ebenfalls als Erhaltungskosten steuerlich absetzbar. Share this post Link to post Share on other sites
Tkreme 0 Report post Posted February 11, 2019 Vielen Dank, das hilft mir sehr! Share this post Link to post Share on other sites