Berri 153 Report post Posted February 4, 2019 Der Wirtschaftsplan einer ETW enthält einen Abschnitt Erträge mit einem Punkt Garagenmieten, umgelegt gem. MEA mit einem kleinen Anteil für die Wohnung. Diese Einnahmen werden bei der Kalkulation des Hausgeldanteils berücksichtigt. Weiß jemand, ob solche Einnahmen der WEG sowie die Umlegung auf die einzelnen Eigentümer steuerschädlich sind im Sinne von gewerblicher Vermietung? Oder ist ein solches Objekt mit solchen "WEG-Einnahmen" problemlos für die private Vermietung und Verpachtung nutzbar? Vielen Dank, Jürgen Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted February 4, 2019 Was steht in der Teilungserklärung? Gibt es mehr Wohnungen, als Plätze, und deswegen nur einen Miteigemtumsanteil? Oder sind die Plätze auf Gemeinschaftseigentum?Wenn es sich nicht um steuerfreie Vermietung von Wohnraum handelt, stellt sich ggf. die MwSt-Frage. Die sollte die Verwaltung gelöst haben.Dennoch würde ich nicht sehen, wo Gewerblichkeit herkommen sollte, wenn die Plätze langfristig an die gleichen Mieter vermietet sind. Dann ist das immer noch priv. Vermögensverwaltung. Share this post Link to post Share on other sites
Berri 153 Report post Posted February 4, 2019 Vielen Dank. Die Teilungserklärung liegt mir noch nicht vor. Muss ich prüfen. Share this post Link to post Share on other sites
freeone 189 Report post Posted February 12, 2019 Wie ist denn das mit Einnahmen aus Waschmaschinen im Keller? Da hatte ich mal einen Fall, wo die WEG Münzen für die Wäsche verkauft hat. Das riecht ein wenig nach gewerblich. Ist das schädlich für V+V oder in einer Vermögensverwaltenden GmbH? Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted February 13, 2019 Gute Frage, meine Meinung: die Waschmaschine gehört der Eigentümergemeinschaft, Der Münzeinwurf ist Teil der Betriebskostenumlage, und mit den einnahmen wird Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung eingehalten ,sprich , die Kosten werden nur auf die Nutzer umgelegt und kein Überschuss erzielt.Solange der Waschvorgang nicht 7,50 € kostet und Keine Leute da waschen, die nicht zur WEG gehören ,sollte das kein Problem sein, nicht für die WEG, und auch nicht für eine VVG die Miteigentümer in der WEG ist.Ich kenne das auch nur so das sowohl die Kosten für die Waschmaschine als auch die Münzeinnaen in der Betriebskostenabrechnung der WEG auftauchen. Share this post Link to post Share on other sites
pilsator2000 29 Report post Posted February 13, 2019 In meiner WEG haben wir diverse Gemeinschaftsflächen (Gemeinschaftsraum, Sauna, Werkstatt etc). Die Gemeinschaftsflächen werden teilweise auch für externe Veranstaltungen genutzt. Die Summe für die Nutzung sind gering, 5-100€ je nach Dauer/Art. Pro Jahr kommt dennoch ca 20.000-25.000€ zusammen. Die Einnahmen werden über unsere HV verwaltet. Hierfür haben wir eine extra Kontonummer eingerichtet. Die zusätzlichen Einnahmen werden in der jährlichen WEG-Hausgeldabrechnung als positive Bewirtschaftungskosten mit anderen (negativen) Kostenpositionen verrechnet und verringern somit das Hausgeld aller Hausbewohner. Es handelt sich somit analog wie von @mvg erwähnt um eine Betriebskostenumlage und um kein zusätzliches Einkommen. Share this post Link to post Share on other sites
KFleischer 130 Report post Posted February 13, 2019 vor 1 Stunde schrieb pilsator2000: mit anderen (negativen) Kostenpositionen verrechnet und verringern somit das Hausgeld aller Hausbewohner. Es handelt sich somit analog wie von @mvg erwähnt um eine Betriebskostenumlage und um kein zusätzliches Einkommen. Nur, wenn das umlagefähige NK sind. Wenn dadurch z.B. die Verwaltung bezahlt wird, dann könnten davon ja auch "Nicht-Bewohner" (Vermieter die wo anders wohnen) profitieren. Share this post Link to post Share on other sites