KFleischer 130 Report post Posted January 28, 2019 Kurze Frage zum Anschaffungsnahen Aufwand: Gilt die 3 Jahresgrenze Tagesgenau oder geht es hier um Kalenderjahre? Welches Datum gilt als Kaufdatum? (Laut Kaufvertrag ist es das Datum der Zahlung; Allerdings wurde dies erst verspätet dem Notar gemeldet da die andere Partei im Urlaub war; Die Eintragung im Grundbuchamt ist nochmal später erfolgt) Ich habe kurz vor Ende 2015 ein Wohnungspaket erworben und möchte nicht negativ überrascht werden. Share this post Link to post Share on other sites
Rooki€ 91 Report post Posted January 29, 2019 Ich habe die selbe Frage. Lt. Steuerberater ist es der Tag der "Übernahme von Nutzen und Lasten" und nicht das Datum im KV Share this post Link to post Share on other sites
Monopoly 57 Report post Posted January 29, 2019 Hier der Wortlaut des zugehörigen § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: "Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). 2Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen." Die Frist beginnt also mit dem Tag, an dem das wirtschaftliche Eigentum mit Nutzen und Lasten übergegangen (=Zeitpunkt der Anschaffung) ist. Da beginnt im übrigen auch die AfA. Share this post Link to post Share on other sites