Rooki€ 91 Report post Posted December 21, 2018 In 2018 habe ich 3 von ca. 30 Stellplätze auf dem Dach einer Tiefgarage gekauft. Die TG wurde zusammen mit dem Wohngebäude 1990 erstellt. Die TG unterliegt sicherlich einer Abnutzung - daher wohl die Stellplätze auch. Wie können denn diese Stellpätze abgeschrieben werden? Gilt hier ebenfalls die 2%-Abschreibung des Gebäudes? Wieviel "zieht man denn ab" in diesem Fall für das Grundstück? Wer hat hierzu eine Idee? Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted December 21, 2018 Insofern der TG-Platz ein eigenes Grundbuch hat, benutze ich bei einzelnen TG-Plätzen auch die Tabelle vom Finanzministerium für die Ermittlung Grund/Boden und Gebäude (bzw hier eben Stellplatz), Grundstückart "Wohnungseigentum", Wohnfläche = 0, Anzahl TG-Plätze =1. IdR werden TG-Plätze als Teil der Herstellungskosten des zugehörigen Gebäudes gesehen, daher dann idR 2% 'Afa. Es gibt andere Rechtsprechungen, die dann zB zu 5% führen etc. Aber die €-Beträge sind ja nicht so spannend, daher habe ich mich immer mit 2% begnügt. Bisher gab es keine Verbesserungsvorschläge seitens Finanzamt 😁 1 Share this post Link to post Share on other sites