Matthias R. 0 Report post Posted November 28, 2018 Hallo zusammen,ich habe jetzt endlich nach Längerer suche und Vorbereitung, diesen Monat meine erste Eigentumswohnung gekauft.Der Zustand der Wohnung ist gut bis auf das Badezimmer, dies ist auf dem Stand der 60er Jahre mit Babyblauen Fliesen usw.Ich würde das Bad gerne komplett renovieren, da die Wohnung derzeit nicht vermietet ist, habe hierzu eine steuerliche frage.Da der Kauf der Wohnung Anfang November war und ich die Schlüssel in ca. 2-3 Wochen bekommen sollte, werde ich die Wohnung dieses Jahr nicht mehr Vermieten und keine Einnahmen generieren. Wenn ich jetzt das Material für die Renovierung noch im Dezember kaufe, kann ich die Kosten dann direkt in der nächsten Steuererklärung Anfang 2019 voll absetzen? P. S Die 15%-Grenze wird hierbei nicht überschritten. Gruß Matthias Share this post Link to post Share on other sites
Matt 135 Report post Posted November 28, 2018 Hier zählt die Vermietungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht). Pass aber auf die 10/3 Falle auf! 1 Share this post Link to post Share on other sites
DiBe 433 Report post Posted November 28, 2018 (edited) Hallo Matthias, das kannst Du machen, eine gute Methode um die Steuerlast in 2018 zu drücken. Achte aber darauf die Rechnung auch noch in 2018 zu bekommen und zu bezahlen. Es gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip, d.h. es ist wichtig das noch im gleichen Kj zu bezahlen. Ich würde auch mit dem Handwerker sprechen ob er Dir schon für 2018 eine Teilrechnung schreiben kann. Weitere Kosten die mir einfallen: - Kosten für Besichtigungen vor dem Kauf, evtl. auch von dann doch nicht gekauften Objekten - Finanzierungskosten (mal mit der Bank über ein Disagio sprechen) - Fahrtkosten zur Wohnung - Kosten für Seminare/Fachliteratur (vielleicht hast Du ja auch Thomas-Knedel-Veranstaltungen gebucht...) So kannst Du in 2018 einen Verlust aus V+V ausweisen der dir in 2019 sofort eine nette Erstattung bring. Ich bin aber kein Steuerberater und mit dem solltest Du das unbedingt besprechen ! Und, wie bei allen Fragestellungen dieser Art: Es sollte die Sache im Vordergrund stehen, der Steuerspareffekt darf nicht das Entscheidende sein. Edited November 28, 2018 by DiBe 1 Share this post Link to post Share on other sites
Matthias R. 0 Report post Posted November 29, 2018 vor 17 Stunden schrieb DiBe: Achte aber darauf die Rechnung auch noch in 2018 zu bekommen und zu bezahlen. Es gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip, d.h. es ist wichtig das noch im gleichen Kj zu bezahlen. Danke für den Tipp, werde ich so machen. vor 17 Stunden schrieb DiBe: Ich würde auch mit dem Handwerker sprechen ob er Dir schon für 2018 eine Teilrechnung schreiben kann. Weitere Kosten die mir einfallen: Die Renovierung erfolgt in Eigenleistung Share this post Link to post Share on other sites
Matthias R. 0 Report post Posted November 29, 2018 vor 17 Stunden schrieb DiBe: Und, wie bei allen Fragestellungen dieser Art: Es sollte die Sache im Vordergrund stehen, der Steuerspareffekt darf nicht das Entscheidende sein. Sehe ich genauso, wenn man einen Teil der Renovierungskosten nach so kurzer Zeit „zurück holen kann“ ist es ja ein netter Bonus. Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted November 29, 2018 Nächstes Jahr Einnahmen, höherer Steuersatz. Würde es nicht mehr Sinn machen, das im nächsten Jahr abzusetzen? Share this post Link to post Share on other sites
Matt 135 Report post Posted November 29, 2018 Hat Du mal durchgerechnet ob die Summe aller Renovierungskosten kleiner sind als 15% des Gebäudeanteils? Wenn die Kosten höher als 15% sind, dann macht das innerhalb der ersten 3 Jahre keinen Spass, da diese dann auf 50 Jahre abgeschrieben werden müssen. Badrenovierung klingt erst mal teuer... und diese Ohne Leitungstausch macht das keinen Sinn... Share this post Link to post Share on other sites
Matthias R. 0 Report post Posted November 29, 2018 (edited) vor 2 Stunden schrieb Matt: Hat Du mal durchgerechnet ob die Summe aller Renovierungskosten kleiner sind als 15% des Gebäudeanteils? Ja, die Kosten habe ich durchgerechnet und komme auf einen Betrag der noch sehr deutlich unter der 15%-Grenze bleibt. Die Arbeiten erfolgen in Eigenleistung. Es handelt sich um ein kleines Bad in einer 32qm ETW. Edited November 29, 2018 by Matthias R. Share this post Link to post Share on other sites