Marc_M 0 Report post Posted November 18, 2018 Liebe Community, für ein Mehrfamilienhaus möchte ich einen Rentner als "Allrounder" beschäftigen, der folgende Aufgaben übernimmt. 1. Ständig anfallende Tätigkeiten - Reinigung Treppenhaus, Mülleimer rausstellen, Gartenpflege, Winterdienst - Kontaktperson für Mieter bei anfallenden kleinen Problemen 2. Unregelmäßig Anfallende Tätigkeiten - Überwachnung Handwerker bei Reperaturen Macht es Sinn denn Rentner als Minijobber einzustellen oder ihn als Selbständigen zu beauftragen? - Wenn ich ihn als Minijobber anstelle, kann ich die 450€ Lohnkosten auch auf die Mieter umlegen oder geht das nur, wenn ich Ihn als Selbständigen (= als eine Firma) beauftrage? Danke für eure Antworten & Gruß, Marc Share this post Link to post Share on other sites
Real 62 Report post Posted November 18, 2018 Ich stand vor einer ähnlichen Entscheidung. Wenn Du es auf Minijobbasis machst, musst Du bei 450€ Gehalt noch 140,40€ Abgaben zahlen. Der Arbeitnehmer zahlt nochmals 16,20€. Unterm Strich bleibt ihm also 433,80€ wobei Du 590,40€ zahlst. Zahlst Du 590,40€ auf Rechnung bleiben 496,13€ nach MwSt. Mein Hausmeister hat sich daher für diese Variante entschieden. Kommt dann aber noch auf seinen persönlichen Steuersatz an. Steuerlich absetzen bzw. auf Mieter umlegen, kannst Du die zulässigen Tätigkeiten in beiden Varianten. 2 Share this post Link to post Share on other sites
Arnd Uftring 2149 Report post Posted November 18, 2018 Bedenke, dass Du dann Arbeitgeber bist mit allen Konsequenzen! Anmeldung zur BG (Beiträge mit kalkulieren!), Urlaubsanspruch, Ausfallzeiten wegen Krankheit, Maschinen/Geräte zu Deinen Lasten und einen Gewährleistungspartner hast Du dann auch nicht mehr (Nacharbeiten wegen Schlechtleistungen gehen zu Lasten des Stundenkontos). 2 1 Share this post Link to post Share on other sites
Rooki€ 91 Report post Posted November 18, 2018 Fausformel für MiniJobber: Verdienst * 1,5 sind die Kosten für den Arbeitgeber vor 15 Minuten schrieb Arnd Uftring: Ausfallzeiten wegen Krankheit, Maschinen/Geräte zu Deinen Lasten und einen Gewährleistungspartner hast Du dann auch nicht mehr (Nacharbeiten wegen Schlechtleistungen gehen zu Lasten des Stundenkontos). Aus meiner Sicht fehlt noch die Haftpflichtversicherung für das Unternehmen. Wenn der angestellte Hausmeister einen Schadensfall generiert bist Du als Unternehmer haftbar. Meine Frau und ich betreiben seit 2012 einen Haushaltsdienst mit in den Spitzenzeiten 15 Mitarbeitern und durften schon sehr viele Erfahrungen sammeln. Wenn immer möglich rate ich Dir den Hausmeister als Selbstständigen zu beschäftigen. vor einer Stunde schrieb Marc_M: 1. Ständig anfallende Tätigkeiten - Reinigung Treppenhaus, Mülleimer rausstellen, Gartenpflege, Winterdienst - Kontaktperson für Mieter bei anfallenden kleinen Problemen 2. Unregelmäßig Anfallende Tätigkeiten - Überwachnung Handwerker bei Reperaturen Aus meiner Sicht ist die Herausforderung nicht wie Du jemand anstellst sondern jemand zuverlässigen zu finden. Was machst Du mit den Mülltonnen wenn der Rentner im Urlaub oder krank ist? Besonders kritisch finde ich (je nach Region) den Winterdienst. Als Hinweis seien hier die Kosten der Hatpflichtversicherung genannt 1 Share this post Link to post Share on other sites
ThorstenHB 107 Report post Posted November 18, 2018 (edited) Nimm den Rentner und lass ihn ein sogenanntes "Kleinstgewerbe" anmelden. Er schreibt dir dann Rechnungen und du bezahlst diese. Bis glaube ich ca. 17.000 Euro/Jahr Mehrwertsteuerbefreit. Brutto = Netto! So einfach ist das - und völlig legal. Deutschland ist das reinste Steuerparadies. Man muss nur wissen wie! P.S.: such dir ganz gezielt Rentner auch für die Instandhaltung von Gebäuden! Richtig toll wird die Sache mit Frührentnern - zeitlich immer flexibel und ganz toll einsetzbar. Edited November 18, 2018 by ThorstenHB 1 Share this post Link to post Share on other sites
Eduard H. 1001 Report post Posted November 18, 2018 vor einer Stunde schrieb ThorstenHB: Nimm den Rentner und lass ihn ein sogenanntes "Kleinstgewerbe" anmelden. Er schreibt dir dann Rechnungen und du bezahlst diese. Bis glaube ich ca. 17.000 Euro/Jahr Mehrwertsteuerbefreit. Brutto = Netto! So einfach ist das - und völlig legal. Deutschland ist das reinste Steuerparadies. Man muss nur wissen wie! P.S.: such dir ganz gezielt Rentner auch für die Instandhaltung von Gebäuden! Richtig toll wird die Sache mit Frührentnern - zeitlich immer flexibel und ganz toll einsetzbar. Sorry @ThorstenHB aber das ist ein Ratschlag, den ich so auf gar keinen Fall beherzigen würde! Hier springt jedem Finanzamt und Sozialversicherungsanstalt die Scheinselbstständigkeit ins Gesicht. Ich weiß nicht, ob man sich das geben sollte rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeber zahlen zu müssen. Das kann ein sehr teurer Spaß werden für ein bisschen Dienstleistung. Entweder man nimmt sich von vorneherein ein richtiges Dienstleistungsunternehmen (kann auch eine Ein-Mann-Firma sein) oder man macht es auf Mini-Job-Basis und beachtet, was @Rooki€ und @Real dazu geschrieben haben. Ich habe bei einem meiner Häuser einen Hausmeister übernommen, der über eine Dienstleistungsfirma angestellt war. Bei dieser Firma wollte er aussteigen, jedoch wollte er die Hausmeistertätigkeit weiterhin behalten. Ich wollte ihn auch behalten, jedoch nicht auf Mini-Job-Basis, da mir das für ein Haus zu teuer gewesen wäre. Sein Sohn war selbstständig. Er ließ sich dort anstellen und ich schloss mit dem Sohn einen Dienstleistungsvertrag ab. Das war für alle Seiten eine saubere Sache. Aber solche Konstelationen hat man leider nicht so oft. Share this post Link to post Share on other sites
ThorstenHB 107 Report post Posted November 18, 2018 Der Rentner ist doch sozialversichert und verdienst sich lediglich etwas dazu. Hab das im Vorfeld von meinem Steuerberater prüfen lassen. Der sagt das das kein Problem ist. Share this post Link to post Share on other sites
Eduard H. 1001 Report post Posted November 18, 2018 (edited) vor einer Stunde schrieb ThorstenHB: Der Rentner ist doch sozialversichert und verdienst sich lediglich etwas dazu. Hab das im Vorfeld von meinem Steuerberater prüfen lassen. Der sagt das das kein Problem ist. Ich weiß nicht, ob der Steuerberater hier der richtige Ansprechpartner ist. Soweit ich weiß, muss ein Rentner bei einer Angestelltentätigkeit zwar keine Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen, jedoch sehr wohl Kranken- und Pflegeversicherung. Und genau so muss logischerweise der Arbeitgeber (was du ja bei Scheinselbstständigkeit wärst) seinen Anteil leisten. Bei Frührentnern ist es sogar noch schlimmer. Die müssen alle Sozialabgaben anteilig abführen bzw. der Arbeitgeber für die Angestellten inkl. Arbeitgeberanteil. Das ist dann nur der Sozialversicherungsteil. Dann kommt noch der arbeitsrechtliche Teil wie Arbeitsschutz, Haftpflichten, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, usw. Ich bin jetzt kein Sozial- und Arbeitsrechtprofi. Aber ich befürchte, dass es zumindest ganz ganz dünnes Eis ist, um nicht zu sagen, dass man eigentlich schon im Eiswasser badet. Edited November 18, 2018 by Eduard H. Wortanpassung Share this post Link to post Share on other sites