Immocarlo 0 Report post Posted November 9, 2018 Da es sich hierbei ja um Kosten der Ingangsetzung handelt, zählen diese zu den Erwerbskosten und sind grundsätzlich nicht vollständig steuerlich abzugsfähig. Hat jemand Erfahrungen oder Ideen wie man das günstiger gestalten kann? Vielen Dank Share this post Link to post Share on other sites
§23Estg 58 Report post Posted November 9, 2018 Wie sollte man das günstiger gestalten? Da fällt mir nur ein, die Immobilie im Anschluss an die Prüfung nicht zu erwerben. Share this post Link to post Share on other sites