FlorianI 58 Report post Posted September 28, 2018 (edited) Hallo Community, bekomme heute eine Steuerbescheid in voller Höhe des Kaufpreises und das obwohl die, der ETW zugeordnete IHR im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Im Bescheid enthalten ist folgender Hinweis: Erläuterung Hinsichtlich der Nichtanerkennung des Abzugs der IHR wird auf das anhängige Revisionsverfahren BFH II R 49/17 verwiesen. Insoweit besteht die Möglichkeit Einspruch einzulegen, ein Ruhen des Verfahrens und Aussetzung der Vollziehung schriftlich zu beantragen. Habe die Möglichkeit genutzt "den Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahren zu beantragen" wie es im Bescheid heißt "elektronisch zu übermitteln". Hat von Euch jemand auch schon damit zu tun gehabt? Beste Grüße Florian Edited September 28, 2018 by FlorianI Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted September 28, 2018 vor 2 Stunden schrieb FlorianI: Hallo Community, bekomme heute eine Steuerbescheid in voller Höhe des Kaufpreises und das obwohl die, der ETW zugeordnete IHR im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Im Bescheid enthalten ist folgender Hinweis: Erläuterung Hinsichtlich der Nichtanerkennung des Abzugs der IHR wird auf das anhängige Revisionsverfahren BFH II R 49/17 verwiesen. Insoweit besteht die Möglichkeit Einspruch einzulegen, ein Ruhen des Verfahrens und Aussetzung der Vollziehung schriftlich zu beantragen. Habe die Möglichkeit genutzt "den Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahren zu beantragen" wie es im Bescheid heißt "elektronisch zu übermitteln". Hat von Euch jemand auch schon damit zu tun gehabt? Beste Grüße Florian Normal - hab ich schon vor Monaten geprädigt, auf mich will ja keiner hören, mein Notar teilte mir das im letzten Jahr mit Share this post Link to post Share on other sites
FlorianI 58 Report post Posted September 28, 2018 vor einer Stunde schrieb Jb007: Normal - hab ich schon vor Monaten geprädigt, auf mich will ja keiner hören, mein Notar teilte mir das im letzten Jahr mit Normal bedeutet dass Du es zuletzt nicht mehr durchbekommen hast? Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted September 28, 2018 vor 25 Minuten schrieb FlorianI: Normal bedeutet dass Du es zuletzt nicht mehr durchbekommen hast? Ich selbst habe schon länger keine ETWs mehr gekauft, aber mein Notar sagte es mir, dass er regelmäßig diese Rückfragen von Käufern kriegt. Share this post Link to post Share on other sites
FlorianI 58 Report post Posted September 28, 2018 Danke - mal sehen was draus wird. Share this post Link to post Share on other sites
nemo 679 Report post Posted September 29, 2018 Also mein Notar hat das auch behauptet, als ich das das letzte mal ausgewiesen hab (glaube letztes Jahr) - allerdings ging es dann durch Hab das dann aber seitdem aber nicht mehr gemacht, weil die Beträge meist sowieso recht niedrig sind. Share this post Link to post Share on other sites
mvg 110 Report post Posted September 30, 2018 Mein letzter Bescheid ist 7 Tage alt, FA Essen-NordOst, darin wurde auf IHR keine Grderwerbsteuer berechnet. Scheint kein einheitliches Vorgehen zu geben. Share this post Link to post Share on other sites
Andreas 959 Report post Posted September 30, 2018 Das scheint ein einheitliches Vorgehen der Finanzverwaltung zu sein. Ich würde aber trotzdem mit Hinweis auf laufendes BFH-Verfahren Einspruch einlegen. https://www.nwb-experten-blog.de/grunderwerbsteuer-auf-instandhaltungsruecklage/ Share this post Link to post Share on other sites
FlorianI 58 Report post Posted September 30, 2018 (edited) Vielen Dank für die Antworten. Wie weiter oben beschrieben, habe ich den Einspruch eingelegt. Mal sehen was daraus wird und wie @nemo schon schreibt, die großen Beträge sind es ja nicht. Edited September 30, 2018 by FlorianI Share this post Link to post Share on other sites