Monopoly 57 Report post Posted June 19, 2018 (edited) Noch eine Frage an die Steuer-Experten: Bei einem meiner Objekte steht demnächst eine Dachsanierung an. Hierzu wird das Dach komplett neu eingedeckt, nach ENEV gedämmt und die Rinnen und Traufen ersetzt. Wäre die Dachsanierung steuerlich als Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnaher Aufwand (Kauf war in 2017 und die Dachsanierung zum Kaufzeitpunkt schon beschlossen und als Abschlag vom Kaufpreis einkalkuliert) zu behandeln? Edited June 19, 2018 by Monopoly Share this post Link to post Share on other sites
OliverQueen 13 Report post Posted June 19, 2018 (edited) Also wird lediglich das Dach saniert oder die ganze Wohnung? Wohnung in WEG oder MFH? Findet hierdurch eine Wohnflächenerweiterung statt? Edited June 19, 2018 by JulianH Share this post Link to post Share on other sites
Monopoly 57 Report post Posted June 19, 2018 Wie gesagt, es wir nur das Dach neu eingedeckt, da die Ziegel schon 100 Jahre alt sein dürften und ENEV-gerecht gedämmt. Wohnflächen sind nur indirekt durch die nach ENEV vorgeschriebenen Dämmungsmaßnahmen des Dachgeschosses betroffen. Das Haus ist WEG, wobei die Dachbodenkammern (zu jeder WE eine Kammer) dem Sondereigentum zugeschlagen sind. Share this post Link to post Share on other sites
§23Estg 58 Report post Posted June 19, 2018 Das ist ein Paradebeispiel für Anschaffungsnahe Herstellungskosten (wenn über 15%), wenn schon der Kaufpreis um den Betrag gemindert wurde. Aber auch ohne Kaufpreisminderung wären es anschaffungsnahe HK. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Monopoly 57 Report post Posted June 19, 2018 vor 4 Minuten schrieb §23Estg: Das ist ein Paradebeispiel für Anschaffungsnahe Herstellungskosten (wenn über 15%), wenn schon der Kaufpreis um den Betrag gemindert wurde. Aber auch ohne Kaufpreisminderung wären es anschaffungsnahe HK. Sicher? Auch wenn die Kosten unter 15% des Kaufpreises liegen? Hast Du bestimmte Rechtsquellen für Deine Aussage? Im Grunde genommen handelt es sich doch hierbei um eine Reparaturmaßnahme, die dem Erhalt des Objektes dient. Damit ist ja keine bauliche Aufwertung oder Erweiterung des Objektes verbunden. Share this post Link to post Share on other sites
Krandi 25 Report post Posted June 19, 2018 Nach meiner Ansicht ist ziemlich egal, was du mit dem Geld machst. Die magische Grenze für das Finanzamt sind die 15%. Und die beziehen sich auf den Gebäudewert, als Grundstückswert vorher abziehen! Share this post Link to post Share on other sites
§23Estg 58 Report post Posted June 19, 2018 Sicher bin ich sicher. Rechtsquelle § 6 (1a) EStG. Die Vorschrift bestimmt, dass derartige Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten werden, wenn sich innerhalb von 3 Jahren hieraus ein Betrag von mehr als 15% (netto) ergibt. Wenn nicht, dann sind es normale Erhaltungsaufwendungen. „Normale“ Herstellungskosten ergeben sich in der Regel erst bei Wohnflächenvergrößerungen. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Monopoly 57 Report post Posted June 19, 2018 (edited) vor 33 Minuten schrieb Krandi: Nach meiner Ansicht ist ziemlich egal, was du mit dem Geld machst. Die magische Grenze für das Finanzamt sind die 15%. Und die beziehen sich auf den Gebäudewert, als Grundstückswert vorher abziehen! Schon klar. Im konkreten Fall wäre es machbar unter der 15%-Grenze zu bleiben. Zumindest dann, wenn die Maßnahmen über 2 Kalenderjahre gestreckt werden würden, d.h. Jahr 1 Dach neu eindecken, Jahr 2 (d.h. frühestens im Jahr 4 nach der Anschaffung) Wärmedämmmung. Ich denke unter diesen Voraussetzungen würde man die Maßnahmen als Erhaltungsaufwendungen durchkriegen, oder? Edited June 19, 2018 by Monopoly Share this post Link to post Share on other sites