Martn 6 Report post Posted May 29, 2018 Hallo, wenn ich eine Immobilie nach Eigennutzung vermiete, wie sieht es steuerlich dann z.B. mit einer Küche (oder auch andere Ausstattungen, die mit vermietet werden) aus? Kann ich diese von der Steuer absetzen? Ganz, gar nicht oder nur den Restwert? Danke. Martn Share this post Link to post Share on other sites
OliverQueen 13 Report post Posted May 29, 2018 1. Historische Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage 2. Abschreibung Nutzungsdauer 10 Jahre (also wenn Küche älter als 10 Jahre keine Abschreibung möglich) Share this post Link to post Share on other sites
Martn 6 Report post Posted May 30, 2018 vor 12 Stunden schrieb JulianH: 1. Historische Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage 2. Abschreibung Nutzungsdauer 10 Jahre (also wenn Küche älter als 10 Jahre keine Abschreibung möglich) d.h. wenn die Nutzungsdauer (Eigennutzung) z.B. 5 Jahre war, dann kann ich noch 5 Jahre lang 50% der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen? Danke. Share this post Link to post Share on other sites
OliverQueen 13 Report post Posted May 31, 2018 Am 30.5.2018 um 09:09 schrieb Martn: d.h. wenn die Nutzungsdauer (Eigennutzung) z.B. 5 Jahre war, dann kann ich noch 5 Jahre lang 50% der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen? Danke. Ja. Zur Darstellung ein Beispiel: 1. Kauf der EBK am 01.01.2013 (gleichzeitig Beginn Eigennutzung) , EUR 5.000 Anschaffungskosten 2. Buchwert zum 31.12.2017 EUR 2.500 (5 Jahre × EUR 500 AfA für die Jahre 2013-2017) 3. Beginn Vermietungstätigkeit 01.01.2018 Buchwert EUR 2.500, Restnutzungsdauer 5 Jahre 4. AfA 2018-2022 EUR 500 / Jahr 1 Share this post Link to post Share on other sites