alex2014 2 Report post Posted January 7, 2018 (edited) Hallo, habe als Kapitalanlage eine Wohnung in München gekauft.(BJ 1969 im MFH). Der Steuerberater hat die Kaufpreisaufteilung pauschal 30 / 70 (Bodenwert / Gebäudewert) gemacht. Der Finanzamt hat eigene Berechnung und schlägt 60 / 40 vor. Der Gebäudewert nur 40%, was ich abschreiben kann. 1. hat ein Sinn Wiederspruch schreiben und kann damit etwas erreichen? 2. wie kann ich dann begründen damit Finanzamt das erkennt. Edited January 7, 2018 by alex2014 Share this post Link to post Share on other sites
Stefan-RheinMain 298 Report post Posted January 8, 2018 vor 6 Stunden schrieb alex2014: 1. hat ein Sinn Wiederspruch schreiben und kann damit etwas erreichen? Befürchte Nein. Hier gab es kürzlich schon Diskussionen dazu, die dir bestimmt helfen. Darf ich die wirtschaftlichen Daten deiner Kapitalanlage in München erfragen? Das rechnet sich? Share this post Link to post Share on other sites
alex2014 2 Report post Posted January 11, 2018 Am 8.1.2018 um 06:22 schrieb Stefan-RheinMain: Befürchte Nein. Hier gab es kürzlich schon Diskussionen dazu, die dir bestimmt helfen. Darf ich die wirtschaftlichen Daten deiner Kapitalanlage in München erfragen? Das rechnet sich? danke. Ob das rechnet - wird die Zeit zeigen. Ich sehe wenige Alternativen zu Immobilien. Da ich in München wohne, kommt für mich die Kapitalanlage in Immobilien nur rund um München bis ca 200 km Entfernung. Jetzt ist noch schwirig etwas passendes zu finden. Share this post Link to post Share on other sites
Stefan-RheinMain 298 Report post Posted January 12, 2018 vor 12 Stunden schrieb alex2014: danke. Ob das rechnet - wird die Zeit zeigen. Das zeigt die Berechnung vorab i.d.R. schon. Was die Zeit zeigen wird, sind Einflüsse wie z. B. Preisentwicklungen Share this post Link to post Share on other sites