Alexander Raue 235 Report post Posted September 25, 2017 Hallo liebe Kollegen, ich habe eine Frage zur Abschreibung der Herstellungskosten für eine Wohnung. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass sich die Höhe der Abschreibung nicht mehr ändert, wenn sie mal fest gesetzt wurde. Nun habe ich den Fall, dass ich eine Wohnung im Dezember 2016 besichtigt habt (Fahrtkosten generiert), aber erst 2017 gekauft habe. Die Fahrtkosten sind 2016 entstanden, müsste ich also 2016 in die Steuererklärung packen. Alle anderen Kosten sind 2017 entstanden (Kaufpreis, Notar, Makler , usw.). Schreibe ich jetzt 2016 2% auf die Fahrtkosten ab und 2017 die 2% auf alles insgesamt ab (Fahrtkosten, Kaufpreis, Notar, Makler, usw) ? Dann hätte sich die Basis über das Jahr verändert....Oder muss ich warten, bis der Kauf 2017 abgeschlossen ist, alle Kosten bekannt sind und nachträglich alles insgesamt schon 2016 abschreiben? Danke und viele Grüsse, Alex Share this post Link to post Share on other sites
OF_MZ 126 Report post Posted September 25, 2017 Buchhalterisch wird - ähnlich Anlage im Bau - erst ab Nutzen und Lastenübergang abgeschrieben. Share this post Link to post Share on other sites
freeone 189 Report post Posted October 7, 2017 @Alexander Raue Das sehe ich auch so wie @OF_MZ; Ausnahme können hier die Geldbeschaffungskosten sein, sofort absetzbar sein sollten. Sofern also 2016 schon Ausgaben für bspw. Fahrten zur Bank entstanden sind, sollten sich diese auch in dem Jahr absetzen können, obwohl du noch nicht der Besitzer warst. Share this post Link to post Share on other sites