odiousdebts 0 Report post Posted July 17, 2017 Hallo Investoren, ich bin ein junger Investor aus Freiburg und habe es, so wie man es in einigen Podcast und Büchern lesen kann, einfach umgesetzt. Tun/Machen. Das war die Kernbotschaft die ich auch umgesetzt habe. Nun drei Wohnungen später mache ich mir immer mehr um Dinge einen Kopf, die mir zuvor nie in den Sinn gekommen sind. Ich hoffe, einer da draussen kann mir helfen: Ich habe eine ETW in einem MFH Baujahr 1965 gekauft: So wie es auch im Forum zu lesen gibt, bin ich auf die Idee gekommen eine Küche einzubauen und zu vermieten. Laut Investitionrechnung lohnt sich das. Jetzt kam mir in mehreren Nächten die Frage auf, welche Versicherung für die Küche zuständig ist. Natürlich nicht im Fall von Verschulden des Mieters, da kommt die Haftpflicht ins Spiel, das habe ich verstanden. Ich rede vom Brennenden Kühlschrank (wegen Defekt) und vom Zulaufschlauch der Geschirrspühlmaschine die platzen könnte. Die Küche ist 3 Jahre alt und von Ikea. Da es sich um eine industriell gebaute Küche handelt ist es kein Gebäudebestandteil, so wie die meisten Küchen in Deutschland. Das habe Ich nun akzeptiert und auch verstanden. Die Versicherung vom Mieter wird auch sagen, dass sie dem Mieter nicht gehört und somit sind Sie auch raus. Was für ein Knoten habe ich im Kopf und wie kann ich den lösen? Die Küche ist nicht versichert, aber die Schäden die durch Feuer und Leitungswasser am Gebäude verursacht werden könnten zahlt die Gebäudeversicherung? Dann kann die Gebäudeversicherung sicher 100 % Regress vom Verursacher einfordern. Dann bin ich wieder Pleite... Habe nun in meiner Haftpflicht von der Allianz die Vermieterhaftpflichtplus dazu gebucht. Da alle Versicherungs-makler eine andere Meinung hatten. Würde ich gerne ein paar Profis befragen Wie gehe Ich da am besten vor? Share this post Link to post Share on other sites
nemo 679 Report post Posted July 18, 2017 Also der brennende Kühlschrank dürfte m.E. versichert sein. Zumindest der Schaden am Gebäude. Wegen des Wasserschadens durch die Küche kommt es soweit ich weiß sehr auf die Versicherung bzw. die vereinbarten Konditionen an. Bei meiner Versicherung ist der Schaden am Gebäude versichert (muss ich also Malerarbeiten usw ausführen übernimmt das die Versicherung). Das würde ich aber sicherheitshalber mit der Versicherung abstimmen. Da ist @Rene Bohsem glaube ich Fachmann Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted July 18, 2017 Danke nemo. Generell hilft ein Blick in die Bedingungen wobei hier zu unterscheiden ist wer hat die Küche/Bodenbelag oder Tapete etc. eingebracht. Da du hier Vermieter bist und die Küche einbringst ist diese bei vielen Gebäudeversicherung über "Vom Vermieter eingebrachte Sachen" mitversichert. Bei ERGO Bedingungen unter 1.2 versichert. Leitungswasser und Feuer sind Gefahren die über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, erstmal unabhänig vom Verursacher (Regress wird natürlich geprüft.) Bei Schäden durch den Mieter ist erstmal er selbst verantwortlich, hierzu kann er ggf. seine Haftpflichtversicherung bemühen (wenn hier Deckung gegeben ist). Dein von dir abgeschlossener Baustein VermieterschutzPlus bei der Allianz deckt Haftpflichtschäden die "VermieterPlus schützt Sie als Vermieter bei Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten oder auch leerstehenden Eigentumswohnung entstehen." ist also eine ganz andere Baustelle. Eine weitere Beratung mit Beispielen kann ich gern telefonisch klären, da Schreiben schwierig werden wird. Vielleicht stellst du selber Beispiele auf und ich sage dir wer leistet :-) Share this post Link to post Share on other sites
odiousdebts 0 Report post Posted July 18, 2017 vor 2 Stunden schrieb Rene Bohsem: Leitungswasser und Feuer sind Gefahren die über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, erstmal unabhänig vom Verursacher (Regress wird natürlich geprüft.) erstmal danke für die Antworten. Wenn die Gebäudeversicherung, abgeschlossen über die WEG, "Vom Vermieter eingebrachte Sachen" nicht eingeschlossen hat und die Küche neu ist und alles Fachmänisch instlliert wurde, könnte man mich als Vermieter in Regress nehmen ??? Ich habe wirklich Angst von dem Zulaufschlauch der Spühlmaschine, wenn die platzt sind sicher ein paar Wohnung tiefer beschädigt und auch deren Möbel. Dafür habe ich die VermieterPlus von der Allianz und auch für den Regress. Wieso ist das jetzt ne ganz andere Baustelle? Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted July 18, 2017 Regress ist nur möglich wenn dich ein Verschulden trifft. Falsche Wartung z.b. Hier mal aus der Infobroschüre der Allianz Ansprüche des Mieters: Wir zahlen für berechtigte Schadensersatzansprüche – zum Beispiel, wenn der Kurzschluss eines mitvermieteten Elektrogeräts einen Brand verursacht. Ansprüche der Eigentümer: VermieterPlus schützt Sie bei Regressforderungen der Eigentümergemeinschaft – etwa bei Wasserschäden am Gemeinschaftseigentum. Unberechtigte Ansprüche: Sind die Schadensersatzansprüche gegen Sie nicht berechtigt, wehren wir diese für Sie ab, notfalls auch vor Gericht. Das erste wäre Hausratversicherung des Mieters, das zweite wäre Hausrat der Mieter und Wohngebäudeversicherung der WEG, Punkt 3 würde fast immer eintreffen :-) Share this post Link to post Share on other sites
odiousdebts 0 Report post Posted July 19, 2017 Ich frage mal andersrum: Welche Risiken habe Ich als Vermieter einer vermieteten Küche? Habe ich es richtig verstanden: Wenn das Wasser in der unteren Nachbarwohnung Möbel zestört ist es über deren Hausrat der Mieter versichert? und wenn die keine Hausrat haben? Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted July 19, 2017 vor 3 Stunden schrieb odiousdebts: Ich frage mal andersrum: Welche Risiken habe Ich als Vermieter einer vermieteten Küche? Habe ich es richtig verstanden: Wenn das Wasser in der unteren Nachbarwohnung Möbel zestört ist es über deren Hausrat der Mieter versichert? und wenn die keine Hausrat haben? Dann haben diese Pech gehabt. Den Rohrbruch hat keiner bestellt ebenso wie auch Feuerschäden. Wenn hier deinen Mieter oder dich ein Verschulden trifft sieht das anders aus. Share this post Link to post Share on other sites
freeone 189 Report post Posted July 19, 2017 @Rene Bohsem Vielen Dank für deine Erklärungen soweit! Auch für mich ein interessantes Thema. Was kann in solchen Fällen als Verschulden gewertet werden? Wenn ich keinen Anlass habe Sachen zu kontrollieren, weils beispielsweise nicht tropft (im Fall eines Schlauches), kann ich dann trotzdem belangt werden. Welche Fälle wären denkbar, für die ich als Vermieter haftbar gemacht werden kann? Share this post Link to post Share on other sites