alex 3 Report post Posted June 15, 2017 Hallo zusammen, ich möchte gerne ein MFH kaufen mit einem großen Grundstück in guter zentraler Lage. Wie wir alle wissen, könnte ich bei einem Privatkauf nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen. Meine Frage wäre:" wenn ich auf dem freien Grundstück ein MFH nach z.B. 6 Jahren baue...wäre dies nach weiteren 4 Jahren auch steuerfrei zu verkaufen?" Ein bekannter Steuerberater meinte ja, ein nachträglicher Dachausbau nach 10 Jahren wäre z.B. auch steuerfrei !? Wie ist eure Meinung? Viele Grüße Share this post Link to post Share on other sites
Sebastian Rhein-Neckar 23 Report post Posted June 15, 2017 So weit ich weiß ja, möglich. Allerdings darfst du es nicht nach 5 jahre aufteilen, also eigebtumswohnungen draus machen. Oder zwei Grundstücke draus machen. Dann starten die 10 jahre wieder von neuem. Grüße Share this post Link to post Share on other sites
Andreas 959 Report post Posted June 16, 2017 vor 12 Stunden schrieb S.St.: So weit ich weiß ja, möglich. Allerdings darfst du es nicht nach 5 jahre aufteilen, also eigebtumswohnungen draus machen. Oder zwei Grundstücke draus machen. Dann starten die 10 jahre wieder von neuem. Grüße Mir sind keine Vorschriften bekannt, die zu einer Steuerbarkeit des Verkaufs von ETW führen, nur weil ein ansonsten seit Anschaffung unverändertes MFH aufgeteilt werden. Worauf beruht Deine Aussage? Die Aussage bezüglich des problemlosen Verkaufs des MFHs 4 Jahre nach Bau erscheint mir ansonsten falsch (s.u.) Share this post Link to post Share on other sites
Andreas 959 Report post Posted June 16, 2017 vor 12 Stunden schrieb alex: Hallo zusammen, ich möchte gerne ein MFH kaufen mit einem großen Grundstück in guter zentraler Lage. Wie wir alle wissen, könnte ich bei einem Privatkauf nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen. Meine Frage wäre:" wenn ich auf dem freien Grundstück ein MFH nach z.B. 6 Jahren baue...wäre dies nach weiteren 4 Jahren auch steuerfrei zu verkaufen?" Ein bekannter Steuerberater meinte ja, ein nachträglicher Dachausbau nach 10 Jahren wäre z.B. auch steuerfrei !? Wie ist eure Meinung? Viele Grüße Bitte in Immobiliendingen erfahrenen Steuerberater ansprechen. Hier handelt es sich um steuerlich wesentliche Fragen, die nicht in einem derartigen Forum (und anscheinend auch nicht von einem Wald- und Wiesen StB) zu beantworten sind (bzw. wo sehr leicht falsche Antworten kommen).: Hier werden verschiedene Aspekte berührt: 1. Einkommenssteuerrecht (§ 23 ESTG, "Spekulationsfrist") 2. Gewerbesteuerrecht: Gewerblicher Grundstückshandel. Sobald Du wesentliche Erweiterungen (z.B. Bau MFH, Ausbau Dachgeschoß etc.) machst beginnen die Fristen (teilweise) erneut. Bei einem Bau des MFHs wirst Du 4 Jahre nach Errichtung auf jeden Fall einen steuerbaren Verkauf haben (immer nach § 23 ESTG und mit Aufteilung auch gewerblicher Grundstückshandel inkl. rückwirkendem Wegfall Afa und Gewerbesteuerpflicht). Share this post Link to post Share on other sites
§23Estg 58 Report post Posted June 16, 2017 vor 2 Stunden schrieb Andreas: Bitte in Immobiliendingen erfahrenen Steuerberater ansprechen. Hier handelt es sich um steuerlich wesentliche Fragen, die nicht in einem derartigen Forum (und anscheinend auch nicht von einem Wald- und Wiesen StB) zu beantworten sind (bzw. wo sehr leicht falsche Antworten kommen).: Hier werden verschiedene Aspekte berührt: 1. Einkommenssteuerrecht (§ 23 ESTG, "Spekulationsfrist") 2. Gewerbesteuerrecht: Gewerblicher Grundstückshandel. Sobald Du wesentliche Erweiterungen (z.B. Bau MFH, Ausbau Dachgeschoß etc.) machst beginnen die Fristen (teilweise) erneut. Bei einem Bau des MFHs wirst Du 4 Jahre nach Errichtung auf jeden Fall einen steuerbaren Verkauf haben (immer nach § 23 ESTG und mit Aufteilung auch gewerblicher Grundstückshandel inkl. rückwirkendem Wegfall Afa und Gewerbesteuerpflicht). Mal davon abgesehen, dass ich den ersten Absatz voll und ganz unterschreiben kann, möchte ich dem genannten Wald-und Wiesen StB zustimmen. Die Fristen des § 23 EStG setzen am Grundstück und nicht am Gebäude an. Ist das Grundstück länger als 10 Jahre im Privateigentum kann generell ein steuerfreier Verkauf erfolgen. Das errichtete Gebäude muss noch keine 10 Jahre errichtet sein. Vorsichtig sollte man dennoch sein, um auch eine Gewerblichkeit auszuschließen. Share this post Link to post Share on other sites
alex 3 Report post Posted June 16, 2017 Hallo §23 Estg, zunächst vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du v.a. mit deinem letzten Satz "Vorsichtig sollte man dennoch sein, um auch eine Gewerblichkeit auszuschließen". Wann würde hier eine Gewerblichkeit vorliegen? Könnte ich theoretisch auch auf dem freien Grundstück nach z.B. 10 Jahren ein MFH bauen, aufteilen und Neubauwohnungen verkaufen? Viele GRüße Share this post Link to post Share on other sites
§23Estg 58 Report post Posted June 17, 2017 vor 9 Stunden schrieb alex: Hallo §23 Estg, zunächst vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du v.a. mit deinem letzten Satz "Vorsichtig sollte man dennoch sein, um auch eine Gewerblichkeit auszuschließen". Wann würde hier eine Gewerblichkeit vorliegen? Könnte ich theoretisch auch auf dem freien Grundstück nach z.B. 10 Jahren ein MFH bauen, aufteilen und Neubauwohnungen verkaufen? Viele GRüße Schau Dir das BMF Schreiben vom 26.3.2004 genauer an. Das Thema ist recht komplex und muss immer für den Einzelfall untersucht werden, wenn es um Aufteilung in ETW geht. Eine Errichtung eines Gebäudes mit anschließendem unmittelbaren Weiterverkauf riecht zumindest nach Gewerblichkeit. Drum gilt es auch dies genau zu prüfen. Eine Standardantwort gibt es mMn nicht. Share this post Link to post Share on other sites