Jens L. 4 Report post Posted May 16, 2017 Hallo Zusammen, ich bin gerade am ersten Immobiliendeal dran und sitze an der Haushaltsrechnung und an der Vermögensaufstellung für die Bank, da ich das MFH durch die Bank finanzieren will. Dazu einige Fragen: Ich habe mal gelesen, dass man diese Listen immer für das letzte Kalenderjahr macht. Wäre also für 2016. Soll ich nur die für 2016 vorbereiten oder auch schon für 2017, also das was bisher in 2017 passiert ist? Wie macht ihr das? Ich habe 2016 durch Spekulationen im Forexmarkt Geld verloren. Auf der einen Seite möchte ich nichts der Bank verheimlichen, da die das ja wahrscheinlich eh herausbekommen. Auf der anderen Seite möchte ich aber nicht so da stehen, dass ich nicht mit Geld umgehen kann- ich wurde nur falsch beraten und habe mich seither von diesem „Geschäftsmodel“ verabschiedet. Soll ich die Verluste unter „Ausgaben“ mit reinschrieben? Was versteht man unter „Anschaffungen“? Große Beträge wie Einbauküche, Auto usw. oder auch Bohrmaschine, Laptop? Gibt es irgendwie eine preisliche Größe, ab wann eine Anschaffung für die Bank wirklich eine preisgerechte Anschaffung ist? Für Eure Infos bin ich sehr dankbar. Share this post Link to post Share on other sites
envriel 18 Report post Posted May 17, 2017 vor 15 Stunden schrieb Jens L.: Hallo Zusammen, ich bin gerade am ersten Immobiliendeal dran und sitze an der Haushaltsrechnung und an der Vermögensaufstellung für die Bank, da ich das MFH durch die Bank finanzieren will. Dazu einige Fragen: Ich habe mal gelesen, dass man diese Listen immer für das letzte Kalenderjahr macht. Wäre also für 2016. Soll ich nur die für 2016 vorbereiten oder auch schon für 2017, also das was bisher in 2017 passiert ist? Wie macht ihr das? Ich habe 2016 durch Spekulationen im Forexmarkt Geld verloren. Auf der einen Seite möchte ich nichts der Bank verheimlichen, da die das ja wahrscheinlich eh herausbekommen. Auf der anderen Seite möchte ich aber nicht so da stehen, dass ich nicht mit Geld umgehen kann- ich wurde nur falsch beraten und habe mich seither von diesem „Geschäftsmodel“ verabschiedet. Soll ich die Verluste unter „Ausgaben“ mit reinschrieben? Was versteht man unter „Anschaffungen“? Große Beträge wie Einbauküche, Auto usw. oder auch Bohrmaschine, Laptop? Gibt es irgendwie eine preisliche Größe, ab wann eine Anschaffung für die Bank wirklich eine preisgerechte Anschaffung ist? Für Eure Infos bin ich sehr dankbar. zu 1.) Wo hast Du das gelesen? Ich mache eine Aufstellung für den Zeitraum von 12 Monaten, aber nicht rückblickend, sondern vorausschauend. Anhand aktueller Zahlen (Nettoverdienst, Mieterträge, Miete/Rate für selbst genutzte Wohnung, Nebenkosten, Mobilität, Versicherungen usw.), die ich auf ein Jahr hochrechne und anhand von eigenen Einschätzungen der persönlichen Lebensführung, z.B. für Lebensmittel, Freizeit, Urlaub usw. Die meisten Banken setzen für ihre eigene Kalkulation so oder so eine Pauschale je Person im Haushalt an. zu 2.) Das würde sich durch die Vorgehensweise wie in 1.) erledigen. Ich gehe einmal davon aus, dass Du die Verluste aus Eigenkapital bezahlt hast; dann spielen die ohnehin keine Rolle, denn wenn dieses Eigenkapital weg ist, dürfte es auch nicht mehr in Deiner Vermögensaufstellung auftauchen. Ich persönlich würde es der Bank gegenüber jedenfalls nicht von mir aus erwähnen. zu 3.) Verstehe ich nicht so ganz. Klar, wenn Du Dir jedes Jahr ein neues Auto kaufst, dann würde ich das schon berücksichtigen, aber sonst mit Schätzwerten (Pauschalen) arbeiten, wie schon geschrieben, machen die Banken das auch. Ausnahme: Kredit- oder Leasingraten, die müssen komplett angegeben werden. Share this post Link to post Share on other sites
Jens L. 4 Report post Posted May 23, 2017 @envriel Danke für deine Tipps! Das hat mir geholfen. Gruß Jens Share this post Link to post Share on other sites