growingIdeas 11 Report post Posted March 9, 2017 Hallo zusammen, ich bin noch immer in der Ankaufprüfung für eine kleine ETW. Die Hausverwaltung hatte mir nach mehrmaligem nachfragen dann endlich die Teilungserklärung zur Verfügung gestellt. Der Eigentümer hat kaum bzw. keine Unterlagen, er hat die Wohnung aus einer ZVG erworben. Das Problem, die Hausverwaltung kommt nun um die Ecke und fragt an wen Sie "die Rechnung" schicken darf für das heraussuchen der Unterlagen (Protokolle, Wohngeldabrechnungen usw. das übliche halt). Frage: Ist das richtig so, also kann das extra berechnet werden? Ist es vom Einzelfall abhängig? Wie ist hier die grundsätzliche Lage? Mir vergeht so langsam die Lust an dem Schnäppchen und ich denke auch nun den Grund dafür zu kennen, dass mein Bekannter die Wohnung verkaufen will. Das macht mehr Arbeit als das ganze Drumherum. Danke für Eure Infos Share this post Link to post Share on other sites
Muehlenzwick 46 Report post Posted March 9, 2017 Hast du einen Auftrag der HV unterschrieben diese Unterlagen rauszusuchen und steht in diesem, dass dafür Kosten entstehen? Nein? Na dann würde ich die HV mal fragen, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat so eine latente Drohung auszusprechen. Das ist ja ne Frechheit. Share this post Link to post Share on other sites