Bluedream 37 Report post Posted January 31, 2017 Guten Abend Immopreneure :), ich habe an meinem Zielstandort 2 Maklerbüros kontaktiert und Ihnen mein Suchprofil angegeben. Nun habe ich auch direkt Post von einem mit 4 Objektvorschlägen bekommen. Außerdem lag in dem Brief ein Schreiben bei, das wenn ein Nachweis besteht oder ich das Objekt durch die Vermittlung Kaufe eine Provison anfällt. Nun habe ich die Befürchtung, dass wenn ich in mehreren Makler Kundenkarteien gelistet bin, es zu einer doppel Provision kommen kann. Und zwar in dem Fall. in dem der Verkäufer mehrere Makler beauftragt hat und ich von mehreren Maklern das selbe Objekt vorgeschlagen bekomme. 1. Ist es überhaupt sinnvoll mehrere Makler gleichzeitig am selben Ort zu beauftragen? 2. Wie kann man sich davor einer doppelten Provison schützen? Ich habe etwas von einer Freistellungsvereinbarungen gehört. Hat jemand von euch damit Erfahrung? MfG Share this post Link to post Share on other sites
Arnd Uftring 2149 Report post Posted January 31, 2017 vor 21 Minuten schrieb Bluedream: Nun habe ich die Befürchtung, dass wenn ich in mehreren Makler Kundenkarteien gelistet bin, es zu einer doppel Provision kommen kann. Und zwar in dem Fall. in dem der Verkäufer mehrere Makler beauftragt hat und ich von mehreren Maklern das selbe Objekt vorgeschlagen bekomme. Kein Grund zur Sorge! Sollte das Angebot provisionspflichtig sein bezahlst Du nur den Makler, durch dessen Mitwirken der Kaufvertrag zustande kam. vor 22 Minuten schrieb Bluedream: 1. Ist es überhaupt sinnvoll mehrere Makler gleichzeitig am selben Ort zu beauftragen? Da unterschiedliche Makler auch unterschiedliche Angebote haben (von einigen wenigen Überschneidungen abgesehen) kann es durchaus einen Sinn ergeben. vor 24 Minuten schrieb Bluedream: 2. Wie kann man sich davor einer doppelten Provison schützen? Ich habe etwas von einer Freistellungsvereinbarungen gehört. Hat jemand von euch damit Erfahrung? Wenn Du ein Objekt angeboten bekommst, welches Du schon kennst (unabhängig davon woher und/oder von wem - anderer Makler, Nachbarn, direkter Kontakt zum Eigentümer, etc.) schreibst Du den Makler an und machst die sog. "Vorkenntnis" geltend, Du weist den Makler also schriftlich darauf hin, dass Dir das Objekt bereits bekannt ist und dass Du eine Provisionspflicht in diesem Fall nicht anerkennst - hierzu hast Du 7 oder 14 Tage ab Kenntnis Zeit (bin mir nicht sicher). 1 Share this post Link to post Share on other sites