Paul R. 10 Report post Posted December 11, 2016 Guten Abend zusammen, das Thema ist für diejenigen interessant, welche regelmäßig Objekte bei Zwangsversteigerungen erwerben. Kurz: Die Instandhaltungsrücklage bei Objekten, welche aus Zwangsversteigerungen erworben wurden, führt nicht zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer. Ob das aktuelle Urteil zukünftig auch beim normalen Erwerb von Bedeutung sein wird bleibt zunächst offen. http://www.wnp-dresden.de/wnp-nachrichten/2016/12/zwangsversteigerung-instandhaltungsruecklage-mindert-grunderwerbsteuer-nicht/ P.S. für regelmäßige Steuernews > siehe Facebook Share this post Link to post Share on other sites