ujohanne 2 Report post Posted July 12, 2016 Gibt es die Möglichkeit sich vor Mietausfall abzusichern, in dem man dem Mietvertrag eine Klausel hinzufügt, in welcher eine Drittperson zustimmt, bei Ausfall der Mietzahlung, diese anstelle des Mieters zu begleichen, sprich zu bürgen? Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted July 12, 2016 Ja gibt es. Aber es geht nur eine Sicherheit. Entweder die Kaution oder eine Bürgschaft in Höhe bis max. 3 Monatsmieten kalt. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted July 12, 2016 Was ist Aufnahme Mitmieter, muss ja nicht einziehen. So hast du einen "Bürgen" und Kaution obendrein. Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted July 13, 2016 Ach ja wenn zb. ein Paar einziehen möchte immer beide in den Mietvertrag mit rein nehmen. Falls es mal Probleme geben sollte kann man sich wen aussuchen von wem man die Miete oder Schadensersatz haben möchte. Share this post Link to post Share on other sites
ujohanne 2 Report post Posted July 13, 2016 11 hours ago, Rene Bohsem said: Was ist Aufnahme Mitmieter, muss ja nicht einziehen. So hast du einen "Bürgen" und Kaution obendrein. Könnte ich somit ohne Einschränkungen vor Mietbeginn Folgendes verlangen? Eintrag + Unterschrift einer zweiten Person im Mietvertrag, ohne das diese in der Wohnung selbst wohnt? Lohnnachweis der letzten 3 Monate von beiden Personen? Kaution Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted July 13, 2016 Zu 1. Kann man verlangen. Ob das jemand macht? Zu 2. Kann man verlangen. Üblich Zu 3. Bis zu max. 3 Monatsmieten kalt oder eine Bürgschaft Share this post Link to post Share on other sites
Arnd Uftring 2149 Report post Posted July 13, 2016 (edited) vor 54 Minuten schrieb ujohanne: Könnte ich somit ohne Einschränkungen vor Mietbeginn Folgendes verlangen? Eintrag + Unterschrift einer zweiten Person im Mietvertrag, ohne das diese in der Wohnung selbst wohnt? Lohnnachweis der letzten 3 Monate von beiden Personen? Kaution Warum sollte jemand einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben, in der er/sie nicht wohnt? Warum sollte jemand einem fremden Vermieter die Einkommensverhältnisse nachweisen? (Elternengagement bei studentischem Wohnen außen vor) Machen kann man vieles, mich würde mal interessieren, welche Ängste Dich dazu bewegen, in solch abstrusen Modellen zu denken. Dir muss bewusst sein, dass Du die Vermietbarkeit Deines Objektes auf diese Art und Weise maximal einschränkst. Edited July 13, 2016 by Arnd Uftring 1 Share this post Link to post Share on other sites
Arnd Uftring 2149 Report post Posted July 13, 2016 vor einer Stunde schrieb ujohanne: Eintrag + Unterschrift einer zweiten Person im Mietvertrag, ohne das diese in der Wohnung selbst wohnt? Unabhängig davon, ob dass jemand macht wäre das nicht einmal mit § 19 BMG vereinbar - oder möchtest Du als Vermieter bewusst unwahre Angaben machen? Share this post Link to post Share on other sites
ujohanne 2 Report post Posted July 13, 2016 Vielen Dank Arnd für Deine Informationen und Einschätzung meiner Idee. Ein richtig gutes Forum! Share this post Link to post Share on other sites
MMM 86 Report post Posted July 16, 2016 Am besten den Bürgen als Mitmieter in den Mietvertrag aufnehmen. Einfache Bürgschaft bringt nichts, wenn du sowieso schon 3KM Kaution verlangst. Siehe §551 Ziff. 1 BGB Share this post Link to post Share on other sites
kng 0 Report post Posted July 18, 2016 On 13.7.2016 at 0:36 PM, Arnd Uftring said: (Elternengagement bei studentischem Wohnen außen vor) Machen kann man vieles, mich würde mal interessieren, welche Ängste Dich dazu bewegen, in solch abstrusen Modellen zu denken. Dir muss bewusst sein, dass Du die Vermietbarkeit Deines Objektes auf diese Art und Weise maximal einschränkst. Elternengagement bei Studenten / während der Ausbildung sind denke ich die einzigen Beweggründe, eine solche Konstellation in Betracht zu ziehen. In meinem Fall hat die Vorbesitzerin die Eltern der Mieterin bürgen lassen und auch die Kaution einkassiert. Die Bürgschaft ist somit nichtig? Mir stellte sich die Frage, ob bei Übernahme eines Mietverhältnis die Bürgschaft auf den neuen Besitzer übertragen werden müsste; wenn sich obige Frage mit "ja" beantwortet, kann ich mir das Papier sparen.. Share this post Link to post Share on other sites
Matthias Renner 297 Report post Posted July 18, 2016 ganz klares Jein. Die Bürgschaft ist gültig und einklagbar, wenn sie nachweislich von den Eltern freiwillig angeboten wurde, damit der Nachwuchs die Wohnung bekommt. Da freiwillig und du bekommst die Wohnung sonst nicht, sich gegenseitig ausschließen, kommt es zusätzlich auf unaufgefordert an. Kannst du also nachweisen, dass die Eltern dass von sich aus angeboten haben.. Top. Wenn nicht .. Machts auch nix. Immerhin haben sie ja unterschrieben, also umschreiben lassen. Wenn du Glück hast, fuehlen sich die die Eltern aus der Buérgschaft moralisch verpflichtet und zahlen. Und wenn nicht , dann klagst du halt nicht. Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted August 3, 2016 Hab ich das richtig verstanden? Es geht nur Bürgschaft doer Kaution (3 MM)? Wie verhält sich das mit Genossenschaften, weißt das zufällig jemand? Ich bin 2011 in eine Wohnung gezogen bei einer Genossenschaft.. Daraufhin habe ich von einem Freund meines Vaters (ich war Auszubildender) eine Bürgschaft eingereicht und auch Genossenschaftsanteile gezahlt.. Diese betrugen damals fast das 7-fache der Monatskaltmiete.. Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted August 4, 2016 (edited) Meines Erachtens, sind Bürgschaften nur in Höhe der Kaution wirksam. Alles über die Kaution hinaus ist unwirksam. Eine Übersicherung ist nichtig. Bestehende Vereinbarungen sind damit hinfällig. Es sei denn, die Bürgschaft kam aus dem freien Willen heraus. Zumindest gibt es dazu einige BGH und LG Urteile Edited August 4, 2016 by Jb007 Share this post Link to post Share on other sites
freeone 189 Report post Posted August 14, 2016 Genossenschaftsanteile sind aber ein anderes Paar Schuhe. Wohnungsgenossenschaften bieten nur Mitgliedern ihre Leistung an und die notwendigen Genossenschaftsanteile sind eben abhängig davon, was für eine Wohnung du haben willst. Die Bürgschaft ist dann die Sicherheit für die Wohnung. Share this post Link to post Share on other sites