Fröhn 733 Report post Posted June 20, 2016 @Rene Bohsem Ich habe eine Whg angeboten bekommen mit einem "schwierigen" Mieter. Whg ist natürlich saugünstig, weil die Verkäufe den Mieter um jeden Preis loswerden wollen. Am Donnerstag schaue ich mir die Whg an. Miete zahlt die Arge, pünklich und so weiter. Das Problem ist, dass er die Whg total verkommen läßt. Es zerstört wohl nichts. Aber er verwohnt wohl die Whg. Mehr konnte ich noch nicht rausbekommen. Vielleicht Messi oder so. Jetzt zu meiner Versicherungsfrage: Was ist denn, wenn so jemand die Whg abfackelt, weil der Herd 20 Stunden an war und sich etwas entzündet hat? Eine Haftpflicht haben solche Mieter ja in der Regel nicht. Ist das über die normale Gebäudeversicherung abgedeckt? Was ist, wenn die Wanne 5 Stunden überläuft? Ich frage jetzt mal bewußt nach den Extrembeispielen? Wo liegen denn die Risiken für mich und für die WEG? Was soll ich zusätzlich versichern? 1 Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted June 20, 2016 Grundsätzlich denken Feuer, Leitungswasser und auch Sturmschäden die Gebäudeversicherung. Bei deinem Brandbeispiel deckt zuerst die Gebäudeversicherung den Neuwert und nimmt ggf. beim Haftpflichtversicherer des Mieters oder beim Mieter wenn keine Haftpflichtvers. vorhanden ist einen sog. Regress, damit hast du nichts zu tun (Haftpflicht ist übrigens nur Zeitwert). Wodurch läuft seine Wanne über? Durch vorsatz, Fahrlässigkeit oder weil ? Vandalismus ist auch ohne Einbruch versicherbar. Hier macht sich bemerkbar eine "gute" Versicherung mit einem fähigen Berater zu haben. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Fröhn 733 Report post Posted June 20, 2016 @Rene Bohsem @brunsjohannes Danke Rene für die Beantwortung. Meine Frage ist: Muss ich als Vermieter/Eigentümer des Sondereigentums für solche Fälle eine besondere zusätzliche Versicherung abschließen - über das Maß, was sonst so üblich ist? Würdest Du irgendwelche zusätzlichen Absicherungen treffen? Soll ich prüfen, ob er eine Haftpflicht hat und wenn nein - was mache ich dann? Share this post Link to post Share on other sites
finanzdurchblick 58 Report post Posted June 20, 2016 man kann doch bei seiner eigenen Haftpflicht eine Ausfalldeckung-Klausel abschließen... würde das nicht gegen alle Schäden schützen? 1 Share this post Link to post Share on other sites
brunsjohannes 56 Report post Posted June 24, 2016 Ich würde nichts machen. Was soll denn passieren und wie wahrscheinlich ist das? Share this post Link to post Share on other sites
Jägermeister Werner Bierme 196 Report post Posted June 24, 2016 Sehe ich auch wie Johannes. Was soll passieren? Und wenn die Bude abfackeln und der Mieter keine private Haftpflichtversicherung hat, dann gibt es für die Wohngebäudeversicherung halt nichts zu holen beim Mieter. Oder lass die Finger von der Immobilie wen du Bauchschmerzen beim Kauf hast. Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted June 24, 2016 vorsatz ist durch keine Haftpflicht gedeckt. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Ray 630 Report post Posted August 1, 2016 Im endeffekt springt die Wohngebäudeversicherung für dich ein.. Was sie dann mit deinem Mieter macht kann dir ja egal sein.. Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted August 1, 2016 Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden grundsätzlich Schäden durch die sog. versicherten Gefahren dazu hören im Allgemeinen Feuer/Sturm/Hagel/Leitungswasser, eine Absicherung gegen Elementarschäden ist möglich. Weiterhin haben Versicherungen noch ein paar Extras auf Lager, wie z.b. Schäden durch Vandalismus durch unbefugte Dritte. Sollte den Mieter ein Verschulden treffen so wird die Gebäudeversicherung bei Ihm Regress nehmen, damit hat der Vermieter nichts zu tun. Vorsatz ist immer ausgeschlossen! 1 Share this post Link to post Share on other sites
Daniel_Düsseldorf 11 Report post Posted September 10, 2016 (edited) Hallo, was wäre denn, wenn ein Mieter mit Vorsatz Feuer legt (oder die Versicherung das zumindest so feststellt) und natürlich nicht zahlen kann. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung das anscheinend nicht. Würde denn meine Privathaftpficht dann einspringen? Oder ist das Haus dann einfach abgebrannt und ich habe Pech gehabt? Wenn man da völlig hilflos ist, dann wirde ich jetzt doch etwas schlechter schlafen. So verstehe ich die Ausgangsfrage und das würde mich jetzt auch interessieren. Kann jemand dazu fundierte Aussagen treffen? Edited September 10, 2016 by Daniel_Düsseldorf 1 Share this post Link to post Share on other sites
Jb007 1620 Report post Posted September 10, 2016 (edited) vor 18 Minuten schrieb Daniel_Düsseldorf: Hallo, was wäre denn, wenn ein Mieter mit Vorsatz Feuer legt (oder die Versicherung das zumindest so feststellt) und natürlich nicht zahlen kann. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung das anscheinend nicht. Würde denn meine Privathaftpficht dann einspringen? Oder ist das Haus dann einfach abgebrannt und ich habe Pech gehabt? Wenn man da völlig hilflos ist, dann wirde ich jetzt doch etwas schlechter schlafen. Die Versicherung zahlt, wir haben diesen Fall in diesem Jahr gehabt und uns bei der DEVK erkundigt, auch bei einer anderen Versicherung (Provinzial) habe ich mich erkundigt. Die Versicherungen zahlen und versuchen selbst, das Geld beim Mieter einzutreiben, wenn der nichts hat, so gehen die Versicherungen leer aus. Ein Mieter hat vorsätzlich seine Bude angezündet, es handelte sich um ein Messi. Das Versagen war ganz explizit bei der Justiz! Obwohl 3 Mieter im Haus mit einer Rauchvergiftung behandelt werden mussten, war der Mieter nach wie vor auf freiem Fuß. Am nächsten Tag hat er versucht, einen Kurzschluss im Haus zu fabrizieren und hat erneut versucht ein Feuer zu legen. Selbst da kam die Polizei raus, hatte den für eine Nacht mitgenommen und den Fall an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort hieß es, man sei dafür nicht zuständig! Schon fast skandalös, solange aber niemand ums leben kommt oder jemand ernshaft verletzt wird, stellt der Mieter lt. Polizei keine Gefahr dar, daher könne man auch nichts tun... willkommen deutsche Justiz Das witzige war noch, die Polizei und Feuerwehr hatte einfach 3 leere Wohnungen aufgebrochen und ein neues Schloss integriert. Ich durfte dann die Schlüssel von der Wache abholen, da lagen aber keine zu der Wohnung in der 2. Etage. Der Beamte hätte 3. Etage draufgeschrieben und die durften mir nicht ausgehändigt werden. Da hat der Beamte einen Fehler gemacht und ich musste da mit langem hickhack erklären, das die Wohnung in der 2. Etage gemeint war. Die 3. war nämlich vermietet. Unglaubliche Sache... Von dem ganzen Vorfall war nichts in der Zeitung zu lesen. Sonst steht da immer jeder Wald- und Wiesenbrand drin... Edited September 10, 2016 by Jb007 3 Share this post Link to post Share on other sites
Daniel_Düsseldorf 11 Report post Posted September 10, 2016 Vielen Dank. Share this post Link to post Share on other sites
Rene Bohsem 551 Report post Posted September 10, 2016 Www.wohngebauedeversicherung.info Jede Versicherung zahlt bei Brandstiftung es sei denn der Versicherungsnehmer hat dies selbst gemacht. Share this post Link to post Share on other sites
Luka51 5 Report post Posted October 29, 2017 (edited) s Edited April 18, 2019 by Luka51 Share this post Link to post Share on other sites