In 2018 habe ich 3 von ca. 30 Stellplätze auf dem Dach einer Tiefgarage gekauft. Die TG wurde zusammen mit dem Wohngebäude 1990 erstellt. Die TG unterliegt sicherlich einer Abnutzung - daher wohl die Stellplätze auch. Wie können denn diese Stellpätze abgeschrieben werden? Gilt hier ebenfalls die 2%-Abschreibung des Gebäudes? Wieviel "zieht man denn ab" in diesem Fall für das Grundstück?
Wer hat hierzu eine Idee?