Hallo zusammen,
ich hätte hier mal eine steuerliche Frage, auf welche ich noch keine konkrete Antwort gefunden habe.
Ist es möglich, die in der Steuererklärung angesetzten Ausgaben für die Bewirtschaftung der Immobilie auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu treffen?
Im nächsten Jahr könnte man ja dann die Abweichungen zwischen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung also Rückerstattungen oder Nachzahlung als Verlust- oder Gewinnvortrag in die Steuererklärung mitaufnehmen.
Die Hausverwaltung ist bei uns immer erst ca. im Oktober mit der Hausgeldabrechnung fertig und ich möchte die Steuererklärung gerne schneller abgeben.
Gruß
Matthias