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Hallo, gerne hätte ich eine Einschätzung der Community zu folgendem Sachverhalt, mit dem ich gerade konfrontiert werde. Es geht um eine meiner Wohnungen (ETW) in Berlin. Es wäre natürlich schön, wenn jemand schon mal mit diesem Sachverhalt zu tun hatte und seine Erfahrungen teilen könnte! Sachverhalt: Wohnungstürschloss wurde mit Sekundenkleber verklebt. Mieter kann die Tür nicht mehr öffnen, es ist Werktags 20 Uhr. Mieter ruft Schlüsseldienst, dieser öffnet die Tür und baut neues Schloss ein. Kosten: 264€. Schlüsseldienst schreibt auf der Rechnung explizit "Sachbeschädigung, kein Eigenverschulden des Mieters". Mieter zahlt und kommt wieder in die Wohnung. Mieter fordert dann den Vermieter schriftlich auf, die Rechnung des Schlüsseldienstes zu begleichen. Frage: Muss der Vermieter die Sachbeschädigung zahlen? Oder wer muss überhaupt zahlen, Versicherung oder Mieter? Der Mieter hat nicht angerufen und einfach eigenmächtig den Schlüsseldienst gerufen. Wahrscheinlich hätte ich das Problem günstiger lösen können. Es wäre schön wenn sich einige dazu äußern könnten. Grüße Daniel