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Oftmals behaupten Viersicherungsunternehmen, der Gegenstand des Rechtsstreits liege VOR Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Auch anlässlich des Kaufes von (gebrauchten) Immobilien werden Rechtsschutzversicherungen oft erst NACH der Immobilientransaktion abgeschlossen. Es ist beispielsweise folgendes Szenario denkbar: Erst jetzt erfährt man, dass die Bank einen beim Abschluss des Kreditvertrages falsch über das Widerrufsrecht belehrt hat. Man möchte nun den Kredit widerrufen und den Darlehensvertrag rückgängig machen. Nachdem die Bank das Begehren argumentativ zurückweist, soll die Rechtsschutzversicherung den Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche bezahlen. Die Rechtsschutzversicherung lehnt jedoch ab, weil der Immobilienkäufer noch nicht rechtsschutzversichert war, als er den Kreditvertrag bei der Bank unterschrieben hatte. Das klingt für schlecht Informierte erst mal so dermaßen logisch, dass man unter Umständen gar nicht erst auf die Idee käme, an dieser Stelle noch weiter zu machen. Ich muss wohl auch nicht erwähnen, dass dies gegebenenfalls eine teure Fehlentscheidung sein könnte… Aber Achtung: In einem völlig anders gelagerten Fall mit ähnlicher Fragestellung entschied der BGH (Az. IV ZR 23/12), dass der Rechtsschutzversicherer die Kosten dennoch zu übernehmen habe, weil nämlich entscheidend sei, dass der Versicherungsnehmer genau in dem Zeitpunkt bereits rechtsschutzversichert war, als die Bank sich weigerte den Widerruf zu akzeptieren! Tipp: Wenn man in diesen und anders gelagerten Fällen Zweifel an der Entscheidung der Rechtsschutzversicherung hat, kann man einen Ombudsmann einschalten. Das Schlichtungsverfahren selbst ist kostenlos. Man kann damit also erst einmal nichts verlieren. Wenn eine (Rechtsschutz-) Versicherung es nämlich ablehnt, eine Klage zu finanzieren, die in der ersten Instanz die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten von 10.000 Euro nicht überschreitet, kann ein Ombudsmann den Versicherer verbindlich verpflichten, diese Kosten zu übernehmen. Sollte der Ombudsmann gegen die eigene Rechtsauffassung entscheiden, kann man immer noch gegen das Versicherungsunternehmen klagen. Wer vertiefend einen Blick auf die Entscheidung werfen möchte, kann dies beispielsweise hier machen: https://openjur.de/u/624694.html
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