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Guten Abend zusammen, kurze Frage: Wie ist das Rücktrittsrecht bei einem gewerblichen Kaufvertrag gesetzlich geregelt, wenn der Verkäufer gewerblich und der Käufer privat agiert? Welche der beiden Parteien hat (wenn überhaupt) ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach der Unterschrift beim Notar? Welche Fristen gelten hier? Vielen Dank im Voraus!
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Dem Käufer eines Grundstücks oder einer Wohnung muss der Notarvertrag grundsätzlich 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Auch die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, von der Zwei-Wochen-Frist abzuweichen. https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/bgh-notar-muss-kaufvertrag-zwei-wochen-vorher-vorlegen_262_311982.html