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Hallo Leute, ich brauche mal euren Rat: Ich habe eine Problemmieterin. Wir sind beide nicht mehr gut aufeinander zu sprechen. Heute war ein netter Brief (einfacher Brief mit Briefmarke) von ihr im Briefkasten, in dem Sie wegen einem Wasserfleck an der Decke im Wohnzimmer eine völlig überzogene Mietminderung durchsetzen will. Sie möchte die Miete um 200€ mindern, was bei einer Kaltmiete von 660€ 30% entspricht. Der Fleck ist ca. Tellergroß. Bei einer kurzen Recherche im Internet wäre - wenn überhaupt - eine Minderung von maximal 5% angemessen. Ich würde jedoch eher Richtung 3% oder sogar 0% tendieren, da ein tellergroßer Fleck meiner Meinung nach in keinster Weise den Wohnwert mindert. Den Schaden hat sie mir schon vor Wochen per Whatsapp gemeldet und wurde aus verschiedenen Gründen, die ich zu vertreten habe, bisher nicht behoben. Für die Behebung setzt Sie eine Frist bis zum 02.05., also 1 Woche. Weiterhin faselt sie in dem Brief noch davon, dass Sie bei Nichtbehebung ein Recht auf außerordentliche Kündigung hätte. Das Mietverhältnis ist schon zum 31.07 von ihr ordentlich gekündigt worden. Der Schrecken hat also bald ein Ende. Nun würde ich gerne Ratschläge haben, was ich - abgesehen davon, dafür zu sorgen, dass der Schaden behoben wird - tun sollte. Idee Nr.1: Brief ignorieren, da als einfacher Brief verschickt. Daher kein Nachweis, das dieser bei mir eingegangen ist. Allerdings muss ich dann spätestens tätig werden, wenn Sie mir im Mai 200€ Miete zu wenig überweist. Von dem Punkt aus hätte ich dann 2 Möglichkeiten: Entweder mit der Kaution verrechnen. Oder gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Idee Nr. 2: In irgendeiner Form auf den Brief reagieren. Einfach zurückschreiben, dass die Mietminderung (in dieser Höhe) unberechtigt ist? Hier würde ich gerne eure Hilfe haben. Was würdet ihr hier tun? Vielen Dank für eure Ratschläge!
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Hallo liebe Immopreneure, wie macht ihr das in eurer Abrechnung. Wenn der Mieter in zwei Monaten jeweils 33 % seine Miete gemindert hat. Wie ist das letztendlich in der Abrechnung zu berechnen? Hast du ein Beispiel. Im Internet ist dazu sehr wenig zu. Die Minderung bezieht sich ja auf die Warmmiete. Wieviel wird dem Mieter dann in seiner Abrechnung erstattet.?
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