Guten Abend in die Runde,
ich habe mal Frage zum Thema Courtage bzw. Verkaufsprovision.
Bekannte haben mich gefragt, ob ich Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie (Einfamilienhaus) helfen könnte. Dabei kam bei mir die Frage auf, ob ich auch ohne Gewerbeanmeldung - also als privater Verkäufer - eine Provision beim Zustandekommen des Notarvertrages verlangen kann oder dürfen/können dies nur gewerbetreibende Makler?
Hintergrund: ich möchte ungern für ein Objekt ein Gewerbe anmelden und danach wieder abmelden ...
Freue mich auf eure Hinweise/Anregungen,
Andreas