Eine GbR betreut ja das gleiche Gewerbe wie ein Einzelunternehmen, nur einmal ist es nur 1 Investor, das andere mal mindestens 2 Investoren.
Ich meine mit dieser 3-Immobilien-Regel, dass es ja das BFH-Urteil gibt, wonach es als Gewerblicher Handel gilt, wenn man innerhalb von 5 Jahren mindestens 3 Immobilienobjekte kauft/verkauft. D.h. wenn man einen großen Immobilienpool anlegen möchte, so muss man zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Entschuldige, wenn ich mich unsauber ausgedrückt habe. (Quelle: https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/themen/immobilienverkauf-wann-ist-die-drei-objekt-grenze-ueberschritten)
Arnd, in welcher Gesellschaftsform verwaltest du deine Immobilien?