Guten Abend zusammen,
ich interessiere mich noch für ein Objekt (Nähe Stuttgart), ca. 400 qm "Wohn"- Fläche, welches sich am Rande eines kleinen Gewerbegebietes befindet.
Es ist dort laut B-Plan Textteil ausnahmsweise eine vom Inhaber bewohnte Wohnung zulassig. Angrenzend ist ein Spielplatz in den letzten Jahren hinzugekommen, sowie mehrere MFH. Das Haus selbst sieht im Prinzip aus wie ein großes MFH und wäre auch von innen sofort komplett als solches nutzbar. Ursprünglich sollte da mal ein Ingenieurbüro unterhalten werden, dazu kam es jedoch nie.
Das Haus wurde seit ca. 30 Jahren (Bauzeit 80er) mehr oder weniger zweckentfremdet und komplett als Wohnimmobilie genutzt (teilweise vermietet). Dies schien bisher auch niemanden gestört zu haben. Laut Aussage vom Baurechtsamt wird man dort jedoch keine Umnutzung auf Wohnen hinbekommen. Habt ihr eine Ahnung, wie man das Objekt sonst noch anderweitig in solch einem Gewerbegebiet legal sinnvoll nutzen könnte (z.B. als kleines Hotel, Studentenwohnen, etc.) oder gegen diese Haltung vorgehen könnte.
Vielen Dank vorab.
LG