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Nachdem die „Außenprovision“ seit heute in der Wohnungssuche endgültig Geschichte ist, stellt sich die Frage, wie der Markt diese gravierende Änderung des Mietrechts aufnehmen wird. Werden am Ende wirklich die Vermieter die Provision zahlen oder werden die Marktteilnehmer nach neuen Möglichkeiten suchen?

Nachdem im Mai 2015 auch die letzten Bemühungen einiger Makler scheiterten, das Bestellerprinzip mit juristischen Mitteln zu kippen, tritt heute nun das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft. Damit zahlt künftig der Vermieter die Vermietungsprovision und nicht mehr der Mieter, so jedenfalls das Gesetz. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann ab sofort mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Einen schönen Überblick über die aktuelle Lage geben dieser Focus-Artikel und auch mein eigener ausführlicher Blogartikel.

Findige Start-Ups nutzen die Chance

Erstaunlich ist, wie kreativ einige Start-Ups mit dieser neuen Gesetzeslage umgehen. Denn in den letzten Monaten sind zahlreiche Unternehmen entstanden, die in diesen durch das Bestellerprinzip neu definierten Markt stoßen möchten. Sie haben erkannt, dass bisherige Vermietungsprovisionen von normalerweise 2 Nettomonatsmieten viel Spielraum für neue Ideen und Ansätze bieten. Gerade in stark nachgefragten Gegenden kann mit kurzen Vermarktungszeiten gerechnet und somit sehr effizient gearbeitet werden, was die Kosten für die Vermieter erheblich nach unten korrigieren wird. Das Konzept solcher Start-Ups wie https://www.mietercasting.de/http://www.moovin.de/ oder https://faceyourbase.com/ setzt vor allem auf Online-Matching-Lösungen, mit denen Sie Mieter und Vermieter zusammenbringen. Vielfach arbeiten diese Unternehmen auch mit Maklern zusammen, die sie sich aussuchen. Aufgrund der Marktmacht, die solche Portale entwickeln können, werden die Preise kooperierender Makler deutlich gedrückt, was faktisch einer Abschaffung der üblichen 2 Monatsmieten Provision gleichkommt.

Gewinnen Sie hier einen ersten Eindruck, wie sich der Vermietungsmarkt verändern wird:

http://immodelfin.com/

https://www.smmove.de/

https://faceyourbase.com/

http://housy.de/

https://www.mietercasting.de/

http://www.moovin.de/bestellerprinzip.xhtml

Besonders Interessierte finden in diesem Artikel des Tagesspiegels ausführliche Hintergründe und Informationen aus der Start-Up-Szene rund um das Thema Bestellerprinzip und Wohnungsvermietung.

Auch Makler reagieren

Aber auch Makler stellen sich selbstverständlich ein auf das Thema Bestellerprinzip und setzen es vielfach auch bereits um. Wenngleich viele Marktteilnehmer noch immer recht ratlos sind, warten einige Makler bereits mit sogenannten Leistungspaketen auf. Damit werden Vermietern unterschiedliche Services – je nach individuellen Präferenzen – angeboten. Während einige Vermieter eher das „Rund-um-Sorglos-Paket“ wünschen, sind andere „nur“ an einer Anzeigenschaltung und eventuellen Vorauswahl von Mietinteressenten interessiert. Ein gutes Praxisbeispiel für ein solches Konzept finden Sie hier. Aber auch Herr Wurzel, Gründer des Div-Maklernetzwerkes und seit jeher Verfechter der Innenprovision, bietet interessierten Maklern ein ausgefeiltes Konzept für den Umgang mit dem Bestellerprinzip – auch werden Lehrgänge dazu angeboten.

Aber auch die schwarzen Schafe der Branche machen sich bereits einen Plan. Wie kreativ hier die Player vorgehen, lesen Sie in diesem Artikel der Süddeutschen Zeitung. N-tv hat hierzu ebenfalls einen lesenswerten Artikel veröffentlicht.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das Bestellerprinzip den Vermietungsmarkt – oder genauer: die Vermietungsmärkte – verändern wird. Wenngleich erste Tendenzen erkennbar werden, wird sich dies nicht von heute auf morgen entscheiden. Märkte entwickeln sich erst mit der Zeit – auch in diesem Fall.

Ihre Erfahrung

Haben Sie schon Erfahrungen mit dem Bestellerprinzip gesammelt? Ganz egal ob aus Sicht des Vermieters, Maklers oder Mietinteressenten – ich freue mich auf Ihren Kommentar.

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