Erinnern Sie sich noch, als Sie klein waren – und Sie Ihren Eltern den ein oder anderen Wunsch abgeluchst haben? Oder haben Sie selbst Kinder und fragen sich, wie die Kleinen es immer wieder schaffen, zu bekommen, was sie wollen? Ganz einfach! Kinder haben einen natürlichen Verhandlungsinstinkt, den viele Erwachsene vergessen haben.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen und erfolgreich verhandeln wollen, sollten Sie dieses Wissen wieder ausgraben. Leichter gesagt als getan? Nein, leicht gesagt und getan, wenn Sie ein paar wenige Dinge beachten. Zurück zu den Kleinen: Warum sind sie Meister im Verhandeln? Weil sie wissen, was sie wollen, machen sie dieses Spiel jeden Tag mit ihren Eltern und lernen auf diese Weise, dass sie Kompromisse eingehen müssen. Kurz gesagt: Übung macht den Meister, und klare Ziele ebnen den Weg zum Erfolg.
Werden Sie zum Verhandlungsmeister, indem Sie tagtäglich üben: beim Kleiderkauf, auf dem Wochenmarkt, auf dem Flohmarkt und erst dann beim Immobilienkaufen. Je mehr und öfter Sie verhandeln, desto leichter wird es Ihnen fallen. Überwinden Sie Ihre Hemmungen! Verhandeln gehört zu den menschlichen Urinstinkten und Sie werden erstaunt sein, wie schnell Sie Fortschritte machen und wie einfach Ihnen das Verhandeln bald fallen wird, wenn Sie nur dranbleiben.
Ihr Ziel beim Kauf einer Immobilie ist natürlich, das Wunschobjekt zum bestmöglichen Preis zu erstehen. Aber was ist Ihr persönlicher, bestmöglicher Preis? Am besten folgen Sie diesem Muster:
1. Recherchieren Sie ausführlich rund um die Immobilie. Das heißt: Finden Sie den Wert des Objekts im Verhältnis zu anderen Häusern oder Wohnungen in der Umgebung heraus.
2. Ermitteln Sie die Kosten für das notwendige Investment in die Immobilie (also Renovierung, Kaufnebenkosten, Finanzierungskosten). Hierzu finden Sie im Internet viele Werkzeuge wie Immobilienkredit-Rechner, etc.
3. Kalkulieren Sie die mögliche Rendite der Immobilie, damit sich der Immobilienkauf auch tatsächlich lohnt. Das heißt, machen Sie den möglichen, den zu erzielenden Mietpreis, die Nebenkosten usw. ausfindig. Auch hierzu gibt es viele Werkzeuge im Internet.
Aus den Ergebnissen Ihrer Recherche können Sie dann Ihren persönlichen Wunschpreis errechnen, zu dem Sie die Immobilie kaufen wollen. Aber – und das ist noch viel wichtiger – Sie erfahren auch Ihre absolut oberste Preisgrenze und somit den Preis, bei dem Sie definitiv aus den Verhandlungen aussteigen werden. Auch das ist ein wichtiger Teil Ihres Verhandlungsziels.
In meinem Buch „Erfolg mit Wohnimmobilien“ gebe ich Ihnen viele Praxisbeispiele für Ihre Investment- und Renditekalkulation für Immobilien und ich beschreibe Tricks, wie Sie mit etwas Glück sogar den ungefähren Zielpreis des Verkäufers herausfinden, um zum bestmöglichen Preis Ihre Wunschimmobilie zu kaufen.
Betrachten Sie aber den geforderten Kaufpreis der Immobilie allerhöchstens als Orientierungshilfe für Ihre Verhandlungen. Wenn es dann konkret zur Preisverhandlung kommt, treten Sie entspannt und besonnen auf. Am Ende werden Sie höchstwahrscheinlich zu einem Ergebnis kommen, das den Verkäufer, den Makler und vor allem Sie zufrieden stimmt. Wann Sie beim Verhandeln nachgeben und wann Sie hartnäckig sein müssen, verrate ich Ihnen in meinem Buch.
Haben Sie sich geeinigt, gehört das Objekt aber noch lange nicht Ihnen. Der Kaufvertrag regelt die schuldrechtlichen Pflichten wie den Eigentumswechsel und die Kaufpreiszahlung. Der Kaufvertrag verpflichtet beide Parteien also, den getroffenen Vereinbarungen nachzukommen. Doch erst mit dem Eintrag ins Grundbuch, der sogenannten dinglichen Übertragung, gehört die Immobilie auch wirklich Ihnen. Deshalb spiegelt auch erst ein Auszug aus dem Grundbuch tatsächlich den aktuellen Eigentümer wider. Das ist vor allem aus Sicht der finanzierenden Bank ein wichtiger Punkt. Denn das Grundbuch gibt eindeutig Auskunft, welche Belastungen auf der Immobilie liegen, wem also welcher Anteil des Objektes gehört. Mehr zum Kauf einer Immobilie inklusive vieler praxisrelevanter Kommentare, Tipps und Tricks finden Sie in meinem Buch „Erfolg mit Wohnimmobilien“.
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